Videosprechstunde ab 2026: Was sich für Patienten wirklich ändert
Seit Januar 2026 gilt in Deutschland eine erweiterte Regelung für Videosprechstunden. Kassenpatienten können nun bei deutlich mehr Erkrankungen und in mehr Fachrichtungen per Video behandelt werden – und das ohne vorherige persönliche Vorstellung beim Arzt.
Was neu ist seit Januar 2026
Bisher galt: Eine Videosprechstunde war nur möglich, wenn Arzt und Patient sich bereits kennen. Diese sogenannte "Bekannt-Regelung" ist gefallen. Jetzt können Kassenpatient:innen Erstkontakte per Video wahrnehmen – bei Ärzten, die sie noch nie gesehen haben [1].
Gleichzeitig haben die Kassen (über den GKV-Spitzenverband) zugestimmt, die Fähigkeitsgrenzen zu erweitern: Mehr Fachrichtungen dürfen Erstdiagnosen per Video stellen. Bisher war das vor allem Psychiatrie und Psychotherapie. Ab 2026 gilt das auch für innere Medizin, Dermatologie, Orthoпädie und HNO – bei geeigneten Krankheitsbildern [1].
Was das konkret bedeutet
Ein Patient mit Hautausschlag kann jetzt direkt einen Dermatologen per Video kontaktieren, ohne erst zum Hausarzt zu gehen. Jemand mit Knieschmerzen kann einen Orthoпäden per Video aufsuchen. Die Überweisung über den Hausarzt bleibt möglich, ist aber für Videosprechstunden nicht mehr zwingend nötig.
Wichtig: Nicht jede Erkrankung ist für Videosprechstunden geeignet. Körperliche Untersuchungen, Blutentnahmen oder technische Diagnostik erfordern weiterhin Präsenz. Die Entscheidung, ob eine Videobehandlung sinnvoll ist, liegt beim Arzt.
Wie die Abrechnung funktioniert
Videosprechstunden werden über die Kasssenärztliche Vereinigung abgerechnet – für Patiente ohne Zusatzkosten. Ärzte erhalten seit 2026 eine verbesserte Vergütung für Videobehandlungen, um den Mehraufwand durch Technik und Dokumentation abzubilden [2].
Wer einen Videosprechstunden-Termin buchen möchte, kann dies über die App des jeweiligen Arztes, Online-Buchungssysteme wie Doctolib oder ähnliche Plattformen tun. Manche Praxen bieten Videosprechstunden auch direkt über ihre eigene Website an.
Was das für Teledermatologie bedeutet
Dermatologie ist eine der am besten für Videomedizin geeigneten Disziplinen: Viele Hauterkrankungen lassen sich durch Fotos und Videoaufnahmen beurteilen. Mit der neuen Regelung wird Teledermatologie nun auch für Kassenpatienten ohne Umweg über den Hausarzt zugänglich.
Dienste wie Dermanostic oder Teleclinic bieten Teledermatologie bereits an – nun in einem klareren rechtlichen Rahmen und mit besserer Vergütungsstruktur für Ärzte [2].
Was noch fehlt
Herausforderungen bleiben: Nicht alle Ärzte haben die technische Infrastruktur für Videobehandlungen. Datenschutzanforderungen (DSGVO-konforme Systeme, keine Nutzung allgemeiner Videokonferenz-Tools wie Zoom) schränken die Plattformauswahl ein. Und ältere Patient:innen stoßen teils an technische Grenzen.
Der ärztliche Spitzenverband weist zudem darauf hin, dass Videosprechstunden keine vollwertige Versorgung ersetzen – sie sollen ergänzen, nicht substituieren [3].
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Quellen
[1] Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Änderungen der Videosprechstunden-Regelung ab 2026. https://www.g-ba.de
[2] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Vergütung Videosprechstunde 2026. https://www.kbv.de
[3] Marburger Bund. Stellungnahme zur Ausweitung von Videosprechstunden. März 2026. https://www.marburger-bund.de
