Videosprechstunde ab 2026: Mehr Flexibilität, neue Pflichten für Praxen
Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln für Videosprechstunden in deutschen Arztpraxen – und beide Seiten profitieren. Patienten können häufiger per Video behandelt werden, Praxen erhalten finanzielle Anreize für Telemedizin, müssen aber auch nachweisen, dass sie das Angebot tatsächlich nutzen [1].
## Was sich konkret geändert hat
Die wichtigste Neuerung: Praxen, die den vollen Praxiszuschlag erhalten wollen, müssen ab 2026 mindestens ein Prozent ihrer Behandlungsfälle per Videosprechstunde abwickeln. Bei einer Praxis mit 1.000 Patienten pro Quartal bedeutet das mindestens zehn Videotermine. Das ist keine hohe Hürde, soll aber sicherstellen, dass Telemedizin kein theoretisches Angebot bleibt [1].
Parallel wurden die Kontingentgrenzen gelockert: Bekannte Patienten – also Menschen, die in den letzten drei Quartalen mindestens einmal persönlich in der Praxis waren – können jetzt in bis zu 50 Prozent ihrer Fälle per Video behandelt werden. Bisher lag diese Grenze bei 30 Prozent. Für unbekannte Patienten bleibt es bei maximal 30 Prozent rein digitaler Behandlung [1].
## Für welche Leistungen funktioniert die Videosprechstunde?
Videosprechstunden eignen sich vor allem für Kontrolltermine und Folgeverordnungen: Wer seinen Blutdruckwert besprechen will, ein Rezept braucht, eine Überweisung benötigt oder Befunde besprechen möchte, muss dafür oft nicht persönlich erscheinen. Auch psychotherapeutische Sitzungen können per Video stattfinden, was die Versorgung besonders in ländlichen Regionen verbessert.
Nicht per Video möglich sind körperliche Untersuchungen, Blutabnahmen, Impfungen, viele diagnostische Tests und Ersttermine für komplexere Erkrankungen. Der erste Kontakt mit dem Arzt sollte in den meisten Fällen persönlich sein.
## Warum Telemedizin für die Versorgung wichtig ist
Deutschland hat – gemessen an der Einwohnerzahl – vergleichsweise viele Ärzte. Doch sie sind ungleich verteilt: In Städten gibt es deutlich mehr Praxen als auf dem Land. Für Menschen in ländlichen Regionen bedeuten Arzttermine oft lange Anfahrten und halbe Ausfalltage.
Telemedizin kann diese Ungleichheit abmildern. Der Arzt kann von München einen Patienten in der Uckermark beraten, ohne dass jemand zwei Stunden fahren muss. Das ist nicht nur bequemer, sondern kann auch medizinisch wichtig sein: Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, lässt Probleme manchmal eskalieren.
Die OECD hat Deutschland 2025 aufgefordert, die Telemedizin-Nutzung deutlich auszubauen – im Vergleich zu skandinavischen Ländern oder den Niederlanden liegt Deutschland noch zurück.
## Was Patienten beachten sollten
Nicht alle Praxen bieten Videosprechstunden an, aber die Mehrheit der KV-zugelassenen Praxen tut es. Plattformen für Videosprechstunden müssen DSGVO-konform und zertifiziert sein – normale Videotelefonie (FaceTime, WhatsApp) ist nicht erlaubt. Bekannte Plattformen: Jameda Video, Doctolib Video, KBV-konforme Systeme.
Für die Nutzung benötigen Sie ein Smartphone oder einen Computer mit Kamera und Mikrofon sowie Ihre Versicherungskarte (oder eID). Die Videosprechstunde ist genauso kostenlos wie ein normaler Arzttermin.
## Welche Fachrichtungen profitieren besonders von Telemedizin?
Nicht alle Fachrichtungen eignen sich gleich gut für die Fernbehandlung. Besonders effektiv ist Telemedizin in der Psychiatrie und Psychotherapie: Das Gespräch ist das zentrale Medium der Behandlung – es ist kaum weniger effektiv per Video als persönlich. Studien aus der Pandemie zeigen, dass viele Patienten Videotermine sogar bevorzugen, weil sie Fahrzeit sparen und sich im eigenen Zuhause wohler fühlen.
Auch die Dermatologie profitiert stark: Hautveränderungen lassen sich am Bildschirm oft gut beurteilen – Teledermatologie ist in Ländern wie Australien und Schweden bereits Standard. Diabetologie und Ernährungsmedizin nutzen Telemedizin für Verlaufskontrollen und Schulungen. Augenärzte können Kontrolltermine für chronische Erkrankungen wie Glaukom per Ferndiagnose sinnvoll ergänzen.
In der Notfallmedizin hingegen hat Telemedizin klare Grenzen. Chest Pain, Schlaganfall-Symptome oder akute Atemnot gehören in die Notaufnahme – nicht in eine Videosprechstunde. Patienten sollten das wissen: Bei Unsicherheit lieber den Rettungsdienst rufen (112) als sich auf eine Ferneinschätzung zu verlassen.
Ein Wachstumsfeld ist die sogenannte hybride Versorgung: Der erste Termin persönlich, Verlaufskontrollen per Video, Laborwerte digital übertragen. Das kombiniert das Beste beider Welten und passt gut zu chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder psychischen Erkrankungen mit stabilem Verlauf. Wearables und Heimmonitoring-Geräte ermöglichen es, Messwerte beim Videogespräch direkt zu besprechen und Auffälligkeiten früh zu erkennen. Die Förderung von Telemedizin-Infrastruktur ist Teil des Koalitionsvertrags 2025 – Deutschland hat sich damit politisch zur Ausweitung digitaler Versorgungsmodelle auf breiter Basis bekannt.
## Häufige Fragen
**Kann ich meinen Hausarzt per Video konsultieren?**
Ja, wenn er das Angebot macht und Sie bereits sein Patient sind. Fragen Sie einfach bei der nächsten Terminvereinbarung nach.
**Was, wenn ich technische Probleme habe?**
Die meisten Plattformen bieten einen Telefontermin als Fallback an. Alternativ können Sie sich natürlich immer persönlich vorstellen.
**Kann ich bei einem neuen Arzt per Video anfangen?**
Eingeschränkt: bei unbekannten Patienten ist die Videosprechstunde möglich, aber maximal 30% der Fälle. Ein persönlicher Ersttermin für komplexere Probleme ist weiterhin oft nötig.
Finde Telemedizin-Angebote und Online-Arzttermine auf [bestes.com/services/telemedizin](https://bestes.com/services/telemedizin) und [bestes.com/services/videosprechstunde](https://bestes.com/services/videosprechstunde).
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**Quellen:**
[1] healthcare-digital.de. Videosprechstunden: neue Regelungen ab März. https://www.healthcare-digital.de/videosprechstunden-neue-regelungen-ab-maerz-a-31410e3c907b39817c06f4f8b144a314/
[2] Gelbe Liste. Praxen dürfen mehr Patienten ausschließlich online behandeln. https://www.gelbe-liste.de/politik-verbaende/neue-obergrenze-videosprechstunde-telemedizin-2025
[3] KBV / GKV-Spitzenverband. Vereinbarung zur Videosprechstunde. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/kv_videosprechstunde/videosprechstunde.jsp
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