Seit dem 1. April 2026 werden niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für ihre Arbeit schlechter bezahlt – um 4,5 Prozent. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat das am 11. März 2026 gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen [1]. Berufsverbände und Fachgesellschaften schlagen Alarm: Die ohnehin angespannte Versorgungslage werde sich weiter verschlechtern.
Was genau wurde beschlossen
Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist das Gremium, das die Vergütung ambulanter Arzt- und Psychotherapeutenleistungen in Deutschland festsetzt. Er setzt sich aus Vertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes zusammen – bei Uneinigkeit entscheidet ein unparteiischer Vorsitzender. Genau das geschah am 11. März: Die Verhandlungen zwischen KBV und Krankenkassen scheiterten, der Ausschuss stimmte mit Mehrheit für die Kürzung [1].
Betroffen sind fast alle Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2.1 – darunter die Richtlinienpsychotherapie, die Psychotherapeutische Sprechstunde und die psychotherapeutische Akutbehandlung. Gleichzeitig wurden die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent erhöht. Diese Zuschläge erhalten Praxen, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen – zum Beispiel barrierefreie Räume oder verlängerte Sprechzeiten. Selbst für Praxen, die diese Zuschläge vollständig erhalten, ergibt sich unter dem Strich ein Minus von etwa 2,8 Prozent [2]. Praxen ohne Strukturzuschläge verlieren direkt die vollen 4,5 Prozent.
Der GKV-Spitzenverband rechnet das etwas anders: Weil die Strukturzuschläge bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026 angehoben wurden, betrage das Minus für das Gesamtjahr 2026 nur 2,3 Prozent. KBV und BPtK teilen diese Einschätzung nicht und zweifeln an der Datengrundlage, auf der der Beschluss basiert [1].
Warum das so brisant ist
Deutschland hat ein strukturelles Problem mit psychischer Gesundheitsversorgung. Psychisch kranke Menschen warten im Schnitt 142 Tage vom Erstgespräch bis zum Beginn einer Psychotherapie, wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer Analyse auf Basis von KBV-Abrechnungsdaten erhoben hat [3]. Fast fünf Monate – das ist keine Ausnahme, sondern der Durchschnitt. In ländlichen Regionen kann die Wartezeit deutlich länger sein.
Gleichzeitig steigt die Nachfrage. Depressionen, Angststörungen und Burnout gehören inzwischen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Bereits 2024 klagte mehr als jede zweite psychotherapeutische Praxis über eine vollständige Auslastung ihrer Kapazitten. Vor diesem Hintergrund trifft die Honorarkürzung auf ein System, das längst an seiner Grenze arbeitet.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) warnen gemeinsam: Die wirtschaftliche Schlechterstellung von Kassenpraxen gegenüber Privatpraxen setze Fehlanreize. Wenn gesetzlich Versicherte schlechter vergütet werden als Privatpatienten, könnte das dazu führen, dass Therapeutinnen und Therapeuten ihren Kassenanteil reduzieren oder künftig weniger Kassenzulassungen beantragt werden [4].
Scharfe Kritik aus der Fachgemeinschaft
Die Reaktionen aus den Berufsverbänden sind deutlich. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen nannte den Beschluss eine „fatale Entscheidung, die zulasten psychisch kranker Menschen geht“ [1]. Die BPtK bezeichnete die Honorarkürzung als „inakzeptabel“ und stellte klar, dass die Datengrundlage, auf der der Beschluss beruht, falsch und irreführend sei [2].
KBV und BPtK haben angekündigt, rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen. Im Beschluss selbst wurde festgehalten, dass die Datengrundlage und Berechnungssystematik bis zum 30. September 2026 erneut überprüft werden sollen [2].
Was Patientinnen und Patienten jetzt wissen sollten
Für Menschen, die gerade einen Therapieplatz suchen, ändert sich kurzfristig wenig an der praktischen Situation. Laufende Therapien sind nicht betroffen. Langfristig besteht das Risiko, dass die bereits langen Wartezeiten weiter steigen.
Wer akuten Bedarf hat, kann über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Erstgesprächstermin innerhalb von vier Wochen einfordern. Auch digitale Angebote können ergänzend helfen: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wie HelloBetter oder Novego sind von der Krankenkasse erstattungsfähig und können überbrückend genutzt werden.
Häufige Fragen
Werden Therapeuten jetzt seltener Kassenpatienten annehmen?
Das ist eines der zentralen Risiken, vor denen Berufsverbände warnen. Ob und in welchem Ausmaß es dazu kommt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
Gilt die Kürzung auch für Privatpatienten?
Nein. Die Kürzung betrifft ausschließlich die GKV-Vergütung nach EBM.
Wann könnte die Entscheidung revidiert werden?
Bis zum 30. September 2026 soll die Datengrundlage überprüft werden. KBV und BPtK haben zudem rechtliche Schritte angekündigt.
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Quellen:
[1] KBV. Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird gekürzt. 12. März 2026. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt
[2] BPtK. Absenkung der psychotherapeutischen Honorare inakzeptabel. März 2026. https://www.bptk.de/pressemitteilungen/absenkung-der-psychotherapeutischen-honorare-inakzeptabel/
[3] BPtK. Psychisch Kranke warten 142 Tage auf Behandlung. https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/
[4] Paritätischer / DGVT. Honorarkürzung verschlechtert Versorgungslage. März 2026. https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/honorarkuerzung-in-der-psychotherapie-verschaerft-unmittelbar-die-versorgungslage-fuer-patientinnen/