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Pflegereform 2025/2026: Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert

January 1, 2025

Das deutsche Pflegesystem steht unter erhebllichem Druck. Über fünf Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig, Tendenz stark steigend. Gleichzeitig fehlen laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft bis 2030 rund 307.000 Pflegefachkräfte. Die Pflegereform 2025/2026 reagiert auf diesen Druck – aber ist sie ausreichend? ## Was sich konkret ändert Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform ab 2025: **Pflegegeld erhöhung:** Das Pflegegeld steigt zum 1. Januar 2025 um 4,5% für alle Pflegegrade. Für Pflegegrad 2 bedeutet das: von 316 auf 332 Euro/Monat. Für Pflegegrad 5: von 901 auf 947 Euro/Monat. **Neues Entlastungsbudget:** Pflegebedraftür tige mit den Pflegegraden 2–5 erhalten ab 2025 ein einheitliches Entlastungsbudget von 3.539 Euro/Jahr (bisher: Entlastungsbetrag 125 Euro/Monat = 1.500 Euro/Jahr). Dieser Betrag kann flexibler eingesetzt werden – für Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel. **10 Tage Pflegeunterstützungsgeld:** Berufstätige, die plötzlich pflegen müssen, können ab 2025 10 Arbeitstage bezahlte Pflegeauszeit nehmen (analog zum Kinderkrankengeld). Das entlastet insbesondere berufstätige Angehörige in der Akutphase. **Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE):** In der stationären Pflege wird der Eigenanteil ab 2025 gedeckelt und ab dem zweiten Jahr der Pflege stufenweise reduziert. Ziel: Planbarkeit für Betroffene. ## Was noch nicht gelöst ist Die Reform wird von Pflegeverbunden und Wohlfahrtsorganisationen als unzureichend kritisiert: Der Personalmangel bleibt das zentrale Problem. Mehr Geld hilft nur, wenn genügend Pflegekräfte verfügbar sind – die Attraktivität des Pflegeberufs bleibt eine gesellschaftliche Baustelle. Die Pflegekassen-Finanzierung ist weiterhin strukturell defizitär. Ohne breitere Finanzierungsbasis (Einbeziehung von Kapitalerträgen, Privatversicherten) drängen höhere Beträge an. Demenz und Pflege: Spezielle Bedarfe von Demenzkranken werden noch zu wenig berücksichtigt. Tagesstunden-Betreuung für Demenzkranke ist vielerorts nicht ausreichend verfügbar. ## Digitale Hilfen für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige sind die größte Pflegereserve Deutschlands. Digitale Tools können die Last spürbar reduzieren: Pflegedokumentations-Apps halten Medikamentengabe, Vitalwerte und Arzttermine digital fest. Notrufsysteme und Sensorik (Sturzmelder, GPS-Tracker für Demenzkranke) geben Sicherheit aus der Distanz. Online-Pflegeberatung der Pflegekassen ermöglicht kostenlose Erstberatung auch per Videotermin. Rechtliche Grundlagen kennen: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat Anspruch auf Pflegegeld, Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro/Jahr), Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro/Jahr) und in manchen Fällen auf Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse. Diese Leistungen müssen aktiv beantragt werden – sie kommen nicht automatisch. Wer diese Möglichkeiten nicht kennt, verschenkt bares Geld – deshalb lohnt sich eine Beratung beim Pflegestützpunkt immer. ## Häufige Fragen **Wie beantrage ich einen Pflegegrad?** Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ein MDK-Gutachter kommt zu Besuch und bewertet die Selbständigkeit in 6 Bereichen. Ergebnis: Pflegegrad 1–5. **Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?** Pflegegeld wird direkt ausgezahlt (für private Pflege). Pflegesachleistung bezahlt professionelle Pflegedienste direkt. **Können Pflegeleistungen kombiniert werden?** Ja, durch das Kombinationsleistungssystem können Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig kombiniert werden. Finde Pflegedienste und Pflegeberatung auf [bestes.com/services/pflege](https://bestes.com/services/pflege). --- **Quellen:** [1] Bundesgesundheitsministerium. Pflegeleistungen 2025. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeleistungen/leistungsbetraege.html [2] Sozialverband VdK. Stellungnahme Pflegereform 2025. https://www.vdk.de/ [3] Institut der deutschen Wirtschaft. Pflegekräftemangel 2030. https://www.iwkoeln.de/
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