Seit dem 1. April 2026 gehoert die Frueherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Was diese Reform von bisherigen Praeventionsprogrammen unterscheidet: Erstmals schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den verpflichtenden Einsatz Kuenstlicher Intelligenz fuer die Befundung vor [1]. Ohne zertifizierte KI-Software darf das Screening nicht abgerechnet werden. Das ist ein Praezedenzfall – und ein Signal, das weit ueber die Radiologie hinausreicht.
Wer hat Anspruch auf das neue Screening?
Berechtigt sind gesetzlich Versicherte im Alter von 50 bis 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre ohne laengere Unterbrechung geraucht haben und dabei auf mindestens 15 Packungsjahre kommen. Schaetzungen zufolge sind in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt [1]. Vor dem eigentlichen Scan ist eine aerztliche Beratung verpflichtend; dann folgt jaehrlich ein Niedrigdosis-CT der Lunge [3].
Die medizinische Notwendigkeit ist eindeutig. Lungenkrebs ist mit rund 57.000 Neuerkrankungen jaehrlich eine der haeufigsten Krebsdiagnosen in Deutschland [2]. Die Fuenf-Jahres-Ueberlebensrate liegt bei nur 20 bis 25 Prozent. Grosse internationale Studien wie die NLST- und NELSON-Studie haben gezeigt, dass ein jaehrliches Niedrigdosis-CT die Lungenkrebssterblichkeit bei Hochrisikogruppen um bis zu 24 Prozent senken kann [3].
KI als gesetzliche Mindestanforderung
Der G-BA hat in der ueberarbeiteten Krebsfrueherkenungs-Richtlinie (KFE-RL) festgelegt, dass radiologische Bilder zunaechst ohne und anschliessend mit Unterstuetzung einer geeigneten computerassistierten Befundungssoftware befundet werden muessen [2]. Konkret muss die KI-Loesung Knoetchen erkennen und markieren koennen. Praxen, die diese Anforderung nicht erfuellen, duerfen das Screening nicht als GKV-Leistung abrechnen.
Hinzu kommen strenge Qualifikationsvorgaben: Radiologinnen und Radiologen brauchen eine spezielle Fortbildung und eine Genehmigung der Kassenaerztlichen Vereinigung [3]. Bei verdaechtigen Befunden ab einer bestimmten Schwelle – nach dem Lung-RADS-Klassifikationssystem – ist eine Zweitmeinung durch ein zertifiziertes Lungenkrebszentrum vorgeschrieben.
Warum das ein Praezedenzfall fuer Digital Health ist
Bisher war KI in der Medizin ueberwiegend Kuer, nicht Pflicht. Das Lungenkrebsscreening bricht mit dieser Logik: Wer ohne KI befundet, bekommt kein Geld von der Kasse. Im Kontext des EU AI Acts verstaerkt sich diese Entwicklung. Seit dem 2. Februar 2025 muessen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nachweisliche KI-Kompetenz vorhalten [2]. Ab August 2027 gelten fuer Hochrisiko-KI-Systeme in der Medizin verschaerfte Anforderungen nach Artikel 113 der KI-Verordnung.
Fuer den Markt fuer digitale Gesundheitsanwendungen ist diese Entwicklung unmittelbar relevant. KI-gestuetzte Praevention wird vom optionalen Add-on zur regulierten Grundversorgung. Wer heute Gesundheits-Apps anbietet, die auf KI-Analysen setzen, bewegt sich auf einem Markt, der sich von einer informellen in eine formelle Infrastruktur verwandelt.
Ein praktischer Aspekt darf dabei nicht uebersehen werden: Das Screening ist noch nicht flaechendeckend verfuegbar. Wer anspruchsberechtigt ist, sollte zunaechst die Hausarztpraxis ansprechen – diese kann den Beratungstermin einleiten und geeignete Radiologiepraxen benennen [3].
Quellen:
[1] HCM-Magazin: Lungenkrebs: Frueherkennungsangebot mit KI-Pflicht. 2026. https://www.hcm-magazin.de/aktuelles/2026/lungenkrebs-frueherkennungsangebot-mit-ki-pflicht.html
[2] AdOrga Solutions: Lungenkrebs-Screening ab April 2026. 2026. https://www.adorgasolutions.de/lungenkrebs-screening-ab-april-2026-wenn-ki-nicht-mehr-kuer-sondern-voraussetzung-ist/
[3] ONKO Internetportal: Neues Screening ab 1. April 2026. 2026. https://www.onko-portal.de/aktuelle-themen/news/lungenkrebs-neues-screening-fuer-starke-raucherinnen-und-raucher-ab-1-april-2026.html
