Seit dem 1. April 2026 können stark rauchende Männer und Frauen zwischen 50 und 75 Jahren eine jährliche CT-Untersuchung der Lunge auf Kassenkosten erhalten [1]. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Früherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (Niedrigdosis-CT) in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Für rund drei Millionen Deutsche, die die Kriterien erfüllen, ist das eine echte Chance – denn Lungenkrebs wird heute noch immer viel zu spät entdeckt.

Warum das so wichtig ist

Lungenkrebs ist die häufigste krebsbedingte Todesursache in Deutschland. Rund 45.000 Menschen sterben jedes Jahr daran [2]. Das liegt vor allem daran, dass die Erkrankung lange keine Beschwerden verursacht. Wenn sie sich mit Symptomen wie anhaltendem Husten oder Atemnot bemerkbar macht, ist sie oft schon weit fortgeschritten. Nur etwa 15 Prozent aller Lungenkrebsfälle werden im frühen Stadium entdeckt – also dann, wenn eine Heilung noch realistisch möglich ist.

Rudolf Kaaks, Krebsepidemiologe am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), bringt es auf den Punkt: „Die Prognose von Lungenkrebs hängt ganz maßgeblich vom Zeitpunkt der Diagnose ab." [2] Genau hier setzt das neue Screening an.

Wer jetzt Anspruch hat

Das neue Angebot richtet sich an gesetzlich Versicherte im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 15 Packungsjahre Rauchergeschichte aufweisen und mindestens 25 Jahre lang stark geraucht haben. Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen einer Packung Zigaretten – also 20 Stück – täglich über ein ganzes Jahr. Auch ehemalige Raucher sind berechtigt, sofern der Rauchstopp nicht länger als zehn Jahre zurückliegt [1].

Wer unsicher ist, ob er die Kriterien erfüllt, spricht am besten mit seiner Hausarztpraxis. Der erste Schritt ist immer ein Aufklärungsgespräch beim Allgemein- oder Internist. Dieser erklärt, was das Screening leisten kann – und was nicht – und überweist dann bei Berechtigung in eine spezialisierte Radiologiepraxis.

Was das Screening können soll

Die internationale Datenlage ist überzeugend. Die europäische NELSON-Studie, die 2020 im New England Journal of Medicine veröffentlicht wurde, zeigte bei Hochrisikogruppen eine Reduktion der Lungenkrebssterblichkeit um rund 24 Prozent bei Männern nach zehn Jahren regelmäßigen Screenings [3]. Die US-amerikanische NLST-Studie, die schon 2011 erschien, kam auf ähnliche Werte.

Der G-BA rechnet damit, dass von 1.000 zur Früherkennung berechtigten Frauen fünf und von 1.000 berechtigten Männern sechs vor einem Lungenkrebstod bewahrt werden können [1]. Das klingt nach wenig, ist aber gemessen an der Krankheitslast erheblich – und es handelt sich dabei um tatsächlich gerettete Menschenleben.

Die Niedrigdosis-CT ist dabei verträglicher als eine Standard-CT. Sie setzt deutlich weniger Röntgenstrahlung ein und dauert nur wenige Minuten. Susanne Weg-Remers vom DKFZ-Krebsinformationsdienst betont: „Eine Früherkennung kann Lungenkrebs nicht verhindern, aber die Prognose deutlich verbessern." [2]

Der Haken: Nicht überall sofort verfügbar

Obwohl die Leistung seit dem 1. April formal Teil der GKV ist, wird es noch etwas dauern, bis sie wirklich flächendeckend abrufbar ist. Ärztinnen und Ärzte – sowohl im hausärztlichen Bereich als auch in der Radiologie – müssen zunächst eine spezielle Fortbildung absolvieren. Radiologische Praxen benötigen zusätzlich eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, bevor sie das Screening abrechnen dürfen [1].

Das bedeutet: Wer schon jetzt einen Termin möchte, sollte aktiv nachfragen, ob die jeweilige Praxis bereits für das Programm zugelassen ist. In den nächsten Monaten wird die Zahl der teilnehmenden Einrichtungen voraussichtlich deutlich wachsen.

Was Betroffene jetzt tun können

Der erste und wichtigste Schritt: Hausarzttermin vereinbaren und ansprechen, ob man die Kriterien für das Lungenkrebs-Screening erfüllt. Wer zwischen 50 und 75 Jahre alt ist und lange stark geraucht hat – auch wenn der Rauchstopp schon einige Jahre zurückliegt – sollte das Gespräch suchen.

Der G-BA stellt außerdem eine schriftliche Versicherteninformation bereit, die Nutzen und Risiken des Screenings transparent erklärt. Dazu gehört auch der Hinweis, dass falsch-positive Befunde vorkommen können, die weitere Abklärungsuntersuchungen nach sich ziehen – auch ohne dass wirklich Krebs vorliegt. Dieses Wissen ist wichtig, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Häufige Fragen

Ich habe aufgehört zu rauchen – habe ich trotzdem Anspruch?
Ja, wenn der Rauchstopp weniger als zehn Jahre zurückliegt und die übrigen Kriterien (Alter 50–75, mindestens 15 Packungsjahre über mindestens 25 Jahre) erfüllt sind. Das Krebsrisiko sinkt nach einem Rauchstopp, bleibt aber erhöht.

Wie oft findet das Screening statt und was kostet es mich?
Das Screening ist für berechtigte Versicherte kostenlos und kann jährlich in Anspruch genommen werden. Zuzahlungen fallen keine an. Einzige Voraussetzung ist die Überweisung durch den Haus- oder Facharzt nach einem Aufklärungsgespräch.

Was passiert, wenn etwas gefunden wird?
Bei einem auffälligen Befund folgt in der Regel eine zeitnahe Kontrolluntersuchung oder eine weiterführende Abklärung. Viele Befunde erweisen sich als gutartige Veränderungen. Im Ernstfall ermöglicht die Früherkennung aber eine Behandlung, die im fortgeschrittenen Stadium nicht mehr möglich wäre.

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Quellen:
[1] Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Lungenkrebs-Früherkennung kommt ab April in die Versorgung. Pressemitteilung, 2026. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1316/
[2] DKFZ. Neues Lungenkrebs-Screening für starke Raucherinnen und Raucher startet zum 1. April. 2026. https://www.dkfz.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/neues-lungenkrebs-screening-fuer-starke-raucherinnen-und-raucher-startet-zum-1-april
[3] de Koning HJ et al. Reduced Lung-Cancer Mortality with Volume CT Screening. N Engl J Med. 2020;382:503-513. doi:10.1056/NEJMoa1911793