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March 29, 2026
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut hat am 22. Januar 2026 ihre aktualisierten Impfempfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 4/2026 veröffentlicht. Neben mehreren bereits 2025 beschlossenen Neuerungen, die nun offiziell in den Impfkalender übernommen wurden, gibt es relevante Änderungen für Erwachsene – darunter die Erweiterung der RSV-Empfehlung auf einen mRNA-Impfstoff, eine neue Indikation für den Herpes-zoster-Totimpfstoff und eine Ausweitung der Influenza-Impfempfehlung [1]. Anlass für einen vollständigen Überblick über den Stand 2026.
Impfen gilt in der öffentlichen Wahrnehmung oft als Kinderthema. Die Realität zeigt das Gegenteil: Laut RKI sind in Deutschland rund 50 Prozent der Erwachsenen gegen Tetanus und Diphtherie nicht ausreichend geschützt. Etwa 80 bis 90 Prozent der Keuchhusten-Todesfälle betreffen Säuglinge – die Infektionsquelle sind fast immer Erwachsene aus dem Umfeld mit unzureichendem Schutz [1].
Impflücken entstehen aus verschiedenen Gründen: fehlende Routineuntersuchungen, unklarer Impfstatus (alte Impfpässe unauffindbar), mangelnde Aufklärung und die weit verbreitete Fehlannahme, einmal geimpft sei für immer geimpft.
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist der häufigste Auslöser schwerer Atemwegsinfekte bei älteren Erwachsenen. Seit 2024 stehen proteinbasierte RSV-Impfstoffe (Arexvy von GSK, Abrysvo von Pfizer) zur Verfügung.
Neu 2026: Die STIKO empfiehlt nun zusätzlich den mRNA-Impfstoff mResvia (mRNA-1345, Moderna). Damit stehen für RSV drei verschiedene Impfstoffe zur Verfügung [1].
Empfehlung im Überblick:
Der Totimpfstoff Shingrix (Zoster-Vakzine, adjuvantiert) war bisher ab 60 Jahren als Standardimpfung und ab 50 Jahren für Risikogruppen empfohlen.
Neu 2026: Der Totimpfstoff wird nun auch für Personen ab 18 Jahren empfohlen, wenn sie unter angeborener oder erworbener Immundefizienz leiden oder an schweren chronischen Grunderkrankungen erkrankt sind [1]. Das betrifft beispielsweise Patienten mit hämatoonkologischen Erkrankungen, nach Organ- oder Stammzelltransplantation, mit HIV oder unter immunsuppressiver Therapie.
Die Impfung erfolgt in zwei Dosen im Abstand von zwei bis sechs Monaten. Wichtig: Lebendimpfstoffe gegen Zoster sind bei Immundefizienz kontraindiziert – nur der Totimpfstoff Shingrix ist in dieser Gruppe geeignet.
Die STIKO erweitert die Indikationsgruppe für die jährliche Influenzaimpfung [1]. Neu hinzugekommen sind Personen mit regelmäßigem, direktem Kontakt zu Schweinen, Gefügel, Wildvögeln oder Robben – sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext (z.B. Hobbygefügelhalter).
Hintergrund: Die weltweite Zirkulation hochpathogener H5Nx-Influenzaviren (Vogelgrippe). Diese Personengruppe gilt als potenzielle Brücke für eine zoonotische Übertragung auf den Menschen.
Der aktualisierte Impfkalender enthält auch Anpassungen bei:
Tetanus/Diphtherie/Pertussis (Tdap): Auffrischung alle 10 Jahre. Bei der nächsten fälligen Td-Auffrischung einmalig als Tdap (mit Pertussis-Komponente) – danach wieder reguläre Td-Auffrischungen.
Polio: Einmalige Auffrischung im Erwachsenenalter, sofern nicht in den letzten zehn Jahren erfolgt.
Masern/Mumps/Röteln (MMR): Für nach 1970 Geborene mit unklarem oder fehlendem Impfstatus: einmalige Nachholimpfung empfohlen. Besonders relevant für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Influenza: Jährlich für alle Personen ab 60 Jahren, Schwangere, chronisch Erkrankte und (neu) Personen mit bestimmtem Tierkontakt.
COVID-19: Jährliche Auffrischung für Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen; Impfstoffstamm wird jährlich vom RKI aktualisiert.
Der erste Schritt ist die Suche nach dem Impfausweis. Fehlt er, können Titer-Bestimmungen helfen – sie sind jedoch nicht für alle Impfungen standardisiert aussagekräftig. Im Zweifelsfall empfiehlt die STIKO, die Impfung nachzuholen: Eine Überimpfung ist bei den empfohlenen Impfstoffen medizinisch unbedenklich.
Hausärzte, Betriebsarzte und öffentliche Gesundheitsämter bieten Impfberatung an. Viele Krankenkassen erstatten Indikationsimpfungen vollständig. Die Kosten für Reiseimpfungen werden teilweise übernommen – eine individuelle Abklärung vor Reiseantritt ist empfehlenswert.
Auf bestes.com finden Sie geprüfte Gesundheits-Apps für Impferinnerungen, persönliche Impfdokumentation und die Suche nach Impfberatungsstellen in Ihrer Region.
Was tun wenn der Impfausweis fehlt? Viele Hausärztinnen und -ärzte können historische Impfungen über frühere Patientenakten nachvollziehen. Alternativ kann ein Antikörpertest (Titer-Bestimmung) für einzelne Erkrankungen (Masern, Röteln, Hepatitis B, Varizellen) Hinweise geben. Für Tetanus und Diphtherie ist eine Nachholimpfung auch ohne Titermessung unbedenklich und wird von der STIKO im Zweifelsfall empfohlen. Der digitale Impfpass – über die Gesundheits-App oder elektronische Patientenakte (ePA) zugänglich – soll langfristig eine lückenlose Dokumentation ermöglichen und ist ab 2025 schrittweise in die ePA-Infrastruktur integriert worden.
Wer trägt die Kosten? Alle STIKO-Standardimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Indikationsimpfungen (z.B. Zoster für 18- bis 49-Jährige mit Immundefizienz, RSV für 60- bis 74-Jährige mit Grunderkrankung) ebenfalls. Reiseimpfungen werden teils erstattet – abhängig von Reiseziel, Kasse und individuellem Risiko. Eine Abklärung beim Hausarzt oder in einer Reisemedizin-Praxis vor dem Urlaub ist empfehlenswert.
Quellen:
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