Zum 1. April 2026 sind die Honorare für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung um 4,5 Prozent gesunken. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, das Vergütungsgremium zwischen kassenärztlichen Vereinigungen und GKV-Spitzenverband, beschloss die Kürzung Anfang 2026 nach monatelangen Verhandlungen [1]. Gleichzeitig werden die Strukturpauschalen um 14,25 Prozent angehoben – ein Umverteilungseffekt, der Praxisinhaber mit hohem Verwaltungsaufwand begünstigt, viele angestellte Therapeutinnen und Therapeuten aber schlechter stellt. Mehr als 570.000 Menschen haben eine Petition gegen die Kürzung unterzeichnet – ein Zeichen dafür, wie stark das Thema in der Bevölkerung verankert ist [2].

Wie kam es zur Honorarkürzung?

Der GKV-Spitzenverband hatte ursprünglich eine Kürzung von zehn Prozent gefordert, um die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu dämpfen. Im Kompromiss wurde der Satz auf 4,5 Prozent reduziert, gleichzeitig wurden die Strukturpauschalen erhöht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte im Vorfeld betont, das Gesundheitssystem müsse „maßvoll konsolidiert" werden – Einsparungen im Therapiesektor seien dabei nicht ausgeschlossen [1]. Psychotherapeuten-Verbände sehen das Ergebnis dennoch als Signal, dass psychische Erkrankungen im Vergütungs-system strukturell benachteiligt werden. Der Hintergrund: Die GKV-Ausgaben stiegen 2025 stärker als die Einnahmen, das strukturelle Defizit der gesetzlichen Kassen erreichte laut GKV-Spitzenverband im ersten Halbjahr 2025 rund 2,5 Milliarden Euro.

Der Protest: 570.000 Unterschriften und Demonstrationen

Die Reaktion aus der Fachwelt war ungewöhnlich heftig. Die Bundespsychotherapeuten-kammer (BPtK) sprach von einem „falschen Signal zur falschen Zeit" – angesichts steigender psychischer Erkrankungen und bereits enormer Wartezeiten auf Therapieplätze [2]. Innerhalb weniger Wochen sammelten sich auf einer Online-Petition mehr als 570.000 Unterschriften. In mehreren deutschen Städten, darunter Berlin und Bremen, gingen Therapeutinnen, Studierende und Betroffene auf die Straße. Schilder mit der Aufschrift „Therapie ist kein Luxus" und „Psychische Gesundheit ist Gesundheit" prägten die Demonstrationen. Auch Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie schlossen sich an: Sie wiesen darauf hin, dass die Wartezeiten auf Therapieplätze für Kinder und Jugendliche seit 2020 besonders stark gestiegen sind.

Was bedeutet das konkret für Patienten?

Für Menschen, die aktuell eine Psychotherapie suchen, hat die Kürzung kurzfristig keine direkten Folgen – sie zahlen keine Zuzahlungen für Therapiestunden. Doch mittelfristig befürchten Fachverbände, dass niedergelassene Psychotherapeuten ihre Kassenzulassungen aufgeben, weil die Kassen-Honorare nicht mehr kostendeckend sind. Das würde die ohnehin langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz weiter verlängern.

Bereits heute warten gesetzlich Versicherte in Deutschland durchschnittlich drei bis sechs Monate auf einen Therapieplatz – in ländlichen Regionen oft deutlich länger [3]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung registrierte zuletzt einen Rückgang bei Neuanträgen auf Kassenzulassungen im Psychotherapie-Bereich. Ob die Honorarkürzung diesen Trend beschleunigt, wird sich in den kommenden Quartalen zeigen. Besonders vulnerable Gruppen – Kinder, Menschen mit schweren Traumata oder chronischen psychischen Erkrankungen – sind am stärksten betroffen, wenn Therapeuten-Kapazitäten wegfallen.

Sofortige Unterstützung: Was Betroffene jetzt tun können

Wer aktuell eine psychische Belastung erlebt und keinen Therapieplatz bekommt, hat mehrere Alternativen. Psychotherapeutische Sprechstunden – bis zu vier Einheiten à 50 Minuten ohne Genehmigung – sind ein gesetzlich verankerter Sofortanspruch und werden von vielen Praxen auch ohne laufende Therapie angeboten. Sie dienen der Diagnose, Orientierung und kurzfristigen Stabilisierung. Darüber hinaus bieten Beratungsstellen der Caritas, Diakonie und kommunaler Träger kostenlose psychosoziale Beratung an, teils ohne lange Wartezeiten.

Im digitalen Bereich sind mehrere sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zur Unterstützung bei psychischen Erkrankungen zugelassen und kassenfinanziert. Darunter befinden sich Anwendungen bei leichten bis mittelschweren Depressionen, Angststörungen, Schlafproblemen und posttraumatischen Belastungs-störungen. DiGAs werden ärztlich verschrieben und von der Krankenkasse erstattet; ein Eigenanteil fällt in der Regel nicht an. Sie ersetzen keine Psychotherapie, können aber überbrückend wirken und für manche Betroffene allein ausreichen [3]. Wer nicht weiß, welche DiGA geeignet ist, kann sich bei niedergelassenen Ärzten oder psychiatrischen Ambulanzen beraten lassen.

Was bringen die erhöhten Strukturpauschalen?

Die gleichzeitige Anhebung der Strukturpauschalen um 14,25 Prozent soll Praxen für organisatorische Grundleistungen entschädigen – etwa für Dokumentation, Qualitätssicherung und Verwaltung. Kritiker sehen darin einen Vorteil für etablierte Großpraxen und Praxisinhaber, während Therapeuten in Anstellung oder mit kleinen Praxen kaum profitieren. Die BPtK betonte, die erhöhten Strukturpauschalen glichen den Einschnitt bei den Behandlungshonoraren nicht aus [2].

Perspektive: Strukturreform statt Symptomkur

Kritiker aus der Versorgungsforschung sehen in der Kürzung eine verpasste Gelegenheit. Statt einzelne Therapiehonorare zu kürzen, wäre eine Reform der Bedarfsplanung sinnvoller: In vielen deutschen Landkreisen sind Therapeuten-sitze rechnerisch ausgelastet, obwohl die tatsächliche Versorgung nicht gesichert ist. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) fordert seit Jahren eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinien, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf abzubilden [1]. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Auswirkungen der Honoraranpassung im dritten Quartal 2026 zu evaluieren. Patientenverbände haben signalisiert, den politischen Druck aufrechtzuerhalten. Erste parlamentarische Anfragen zu den Auswirkungen auf die ambulante psycho-therapeutische Versorgung wurden bereits gestellt.

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Quellen: [1] Deutsches Ärzteblatt. „Psychotherapeutische Honorare: Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt 4,5-Prozent-Kürzung." 2026. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten [2] Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Pressemitteilung: „BPtK zur Honorarentscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses." April 2026. https://www.bptk.de/presse [3] Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Gesundheitsdaten: Wartezeiten auf Psychotherapie. 2025. https://www.kbv.de/html/psychotherapie.php