Das Bundeskabinett soll am 29. April 2026 einen der größten Sparpläne in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung beschließen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Reformpaket vorgelegt, das bis 2027 knapp 20 Milliarden Euro einsparen und damit steigende Kassenbeiträge verhindern soll [1]. Hintergrund ist ein strukturelles Defizit der GKV, das 2026 bei rund 15 Milliarden Euro liegt und bis 2030 auf bis zu 40 Milliarden Euro anwachsen könnte, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden [2].

Was plant Warken konkret?

Das Gesetz trägt den offiziellen Namen „Gesetz zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung". Es sieht vor, das Ausgabenwachstum künftig an die tatsächliche Einnahmenentwicklung der Kassen zu koppeln – ein Mechanismus, der bislang fehlte. Warken begründet den Kurs mit dem Grundsatz, dass nur Leistungen finanziert werden sollten, die „einen messbaren Patientennutzen nachweisen" [1]. Das trifft verschiedene Bereiche unterschiedlich hart.

Im stationären Sektor entfällt dauerhaft die sogenannte Meistbegünstigungsklausel. Krankenhäuser erhalten damit bei Einkäufen nicht länger automatisch den günstigsten Marktpreis, den Kassen anderswo aushandeln. Bei Medikamenten wird der Herstellerrabatt um eine dynamische Komponente ergänzt; Kassen sollen zudem eigene Rabattverträge für therapeutisch gleichwertige Präparate abschließen dürfen. In der ambulanten Versorgung fallen Sondervergütungen für erweiterte Sprechzeiten weg – ein Anreiz, den die Kassen zuletzt als teuer und wenig wirksam bewertet hatten [3].

Höhere Zuzahlungen: Was auf Patienten zukommt

Für Versicherte spürbar wird das Paket vor allem über gestiegene Eigenanteile. Der bisherige Mindestzuzahlungssatz von fünf Euro soll nach Plänen des Ministeriums auf gestaffelte Beträge von 7,50, 10 oder 15 Euro steigen – je nach Leistungsart [3]. Homöopathie und routinemäßige Hautkrebsvorsorge würden aus dem Leistungskatalog gestrichen. Auch einzelne Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sollen nach aktuellem Entwurf nicht mehr vollständig erstattet oder aus dem Verzeichnis entfernt werden, wenn sie den geforderten Nutzennachweisen nicht standhalten [3].

Ab 2028 ändert sich zudem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern. Wer keinen Anspruch auf Familienmitgliedschaft hat, soll 3,5 Prozent des Einkommens des Hauptversicherten als Eigenbeitrag leisten – mit Ausnahmen für Eltern kleiner Kinder, pflegende Angehörige und Rentnerinnen und Rentner [3].

Reaktionen: Kassen wohlwollend, Ärzteverbände skeptisch

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte das Paket als „ausgewogen und fair". Verbandschefin Ulrike Elsner lobte, dass die Last auf alle Akteure verteilt werde. Sie mahnte aber eine offene Flanke an: Die Bundesregierung habe die Refinanzierung der GKV-Kosten für Bürgergeldempfänger nicht ausreichend geregelt – hier müsse der Staat seine Rechnungen bezahlen [2]. Ärzteverbände warnten dagegen, dass Kostensenkungen allein keine strukturellen Probleme lösen. Ohne Reform der Bedarfsplanung und der ambulanten Versorgung drohe die Sparlogik auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen zu werden [1].

Was bedeutet das für DiGAs und digitale Prävention?

Für den Markt für Digitale Gesundheitsanwendungen ist das Reformpaket ein Signal mit Konsequenzen. Das GKV-Finanz-Gesetz verknüpft die Erstattungsfähigkeit von DiGAs expliziter mit dem Nachweis eines messbaren Nutzens – ein Standard, den BfArM und G-BA zwar bereits prüfen, der aber künftig als Finanzierungskriterium direkten Einfluss auf die Verweildauer im Verzeichnis haben soll. DiGAs, die in Nutzenstudien keine ausreichend positiven Ergebnisse zeigen, droht die Streichung aus der GKV-Erstattung. Zugleich steigt durch höhere Zuzahlungen die finanzielle Hürde für präventive Leistungen insgesamt – gerade für einkommensschwächere Versicherte, die Prävention bisher auch ohne Zuzahlung kaum regelmäßig in Anspruch nehmen [2].

Das Kabinettsvotum am 29. April gilt als Pflichtstation, der parlamentarische Prozess soll noch vor der Sommerpause 2026 abgeschlossen werden. Bis dahin sind Änderungen im Anhörungsverfahren wahrscheinlich – insbesondere bei der Mitversicherung und der DiGA-Erstattung.

Tipp von Bestes: Ob eine DiGA von der GKV erstattet wird, hängt vom BfArM-Listing und der Diagnose ab. Auf bestes.com findest du zugelassene Digitale Gesundheitsanwendungen mit Infos zur Kassenerstattung und Bewertungen anderer Nutzer. DiGAs auf bestes.com


Quellen: [1] Deutsches Ärzteblatt: „Bundesgesundheitsministerin Warken plant mit Einsparungen von 20 Milliarden Euro." April 2026. https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerin-warken-plant-mit-einsparungen-von-20-milliarden-euro-7b6b3fb1-9647-4189-8fc0-f27ef932cb50 [2] Bundesgesundheitsministerium (BMG): „GKV-Finanz-Reform: Warken – Nur ein finanziell stabiles System ist zukunftsfähig!" 14. April 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/gkv-finanz-reform-14-04-2026 [3] Das Parlament: „Warken legt großes Sparpaket vor." April 2026. https://www.das-parlament.de/inland/gesundheit/warken-legt-grosses-sparpaket-vor