Die gesetzlichen Krankenkassen haben von September 2020 bis Ende 2025 insgesamt 401 Millionen Euro für digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – ausgegeben. Das zeigt der fünfte DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes, der im April 2026 veröffentlicht wurde.[1] Gleichzeitig stieg die Nutzung im Jahr 2025 auf knapp 700.000 eingelöste Freischaltcodes – ein Plus von 63 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein Wachstumsmarkt mit offenen Fragen: Welche Apps werden am häufigsten genutzt? Und wer profitiert wirklich?
Wohin fließt das Geld?
Die meistgenutzte Kategorie überrascht: Fast jede dritte DiGA-Verordnung entfällt auf Apps für Stoffwechselerkrankungen – also Diabetes, Adipositas und ähnliche chronische Erkrankungen (34,2 Prozent aller eingelösten Codes).[1] Das zeigt, wie stark der Bedarf an digitaler Unterstützung bei Menschen mit Diabetes oder Übergewicht ist. Viele dieser Apps helfen beim Blutzucker-Monitoring, der Ernährungsprotokollierung oder der Medikamenten-Erinnerung.
Dahinter folgen Apps für psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Schlafprobleme mit 28,3 Prozent. Muskel-Skelett-Erkrankungen – also Rückenprobleme, Gelenkbeschwerden oder Rehabilitation nach Operationen – machen 13,2 Prozent aus.[1] Zusammen decken diese drei Bereiche mehr als drei Viertel aller DiGA-Nutzungen ab.
Auf bestes.com sind Hunderte dieser Gesundheits-Apps für Deutschland verzeichnet – von zugelassenen DiGA bis hin zu ergänzenden Apps ohne Kassenerstattung. Das Portal listet auch, welche Apps für welche Erkrankungen verfügbar sind und was Nutzer darüber berichten.
Die Ausgaben haben sich in drei Jahren verdreifacht
Besonders auffällig ist der rasante Ausgabenanstieg der letzten Jahre. Im ersten vollen Kalenderjahr (2022) summierten sich die DiGA-Kosten auf 60 Millionen Euro. 2023 blieb das Niveau mit 64 Millionen Euro stabil. Dann aber stiegen die Ausgaben sprunghaft: 106 Millionen Euro im Jahr 2024, 171 Millionen Euro im Jahr 2025.[1] Das entspricht einer Verdreifachung innerhalb von drei Jahren.
Ein Haupttreiber: immer mehr Menschen lösen ihren Freischaltcode auch wirklich ein. Die eingelösten Codes – also tatsächlich genutzte Apps – stiegen von 65.000 im Jahr 2021 auf 427.000 im Jahr 2024 und schließlich auf 695.000 im Jahr 2025.[1] Das ist eine Verzehnfachung in vier Jahren. Offenbar wächst die Akzeptanz digitaler Therapien in der Bevölkerung spürbar.
Gleichzeitig steigen die Ausgaben auch deshalb, weil mehr Apps zugelassen werden und sich die Preise im oberen Segment bewegen. Die Spannbreite der Herstellerpreise reicht von 119 bis 2.077 Euro pro Nutzungszeitraum.[1] Nach Preisverhandlungen – die seit 2022 verpflichtend sind – liegt der Durchschnitt für 40 DiGA bei 227 Euro.
Weniger als jede fünfte App kann ihren Nutzen belegen
Trotz der Wachstumszahlen gibt es deutliche Kritik an der Qualität des DiGA-Markts. Von den 74 Apps, die seit 2020 ins offizielle BfArM-Verzeichnis aufgenommen wurden, konnten weniger als 20 Prozent einen positiven Versorgungseffekt nachweisen.[1] 16 DiGA wurden wieder aus dem Leistungskatalog gestrichen, weil der Nutzennachweis nach der Erprobungsphase ausblieb.
Das Zulassungssystem funktioniert so: Hersteller können eine App für zwölf Monate vorläufig ins Verzeichnis aufnehmen lassen, ohne sofortigen Wirksamkeitsnachweis. In dieser Zeit sammeln sie Daten. Danach müssen sie belegen, dass die App tatsächlich hilft. Dieser Mechanismus, gedacht als niedrigschwelliger Marktzugang, wird von Kritikern als zu lax bewertet.
Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine Reform: Die freie Preisfestsetzung im ersten Jahr solle abgeschafft werden. Evidenzanforderungen müssten verschärft werden. Nur Apps mit belegtem Nutzen sollten dauerhaft erstattungsfähig bleiben.
Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?
Für Betroffene ändert sich durch den Bericht zunächst nichts. Die 58 DiGA, die Ende 2025 im Leistungskatalog sind, können weiterhin auf ärztliche Verordnung oder nach Direktantrag bei der Kasse genutzt werden – ohne Zuzahlung. Die Vielfalt der Apps ist groß: Sie reichen von digitalen Therapieprogrammen bei Depressionen bis hin zu Bewegungs-Coaches nach Knieoperationen.
Wichtig zu wissen: Nicht jede Gesundheits-App aus dem App Store ist eine DiGA. Nur Apps, die das BfArM-Prüfverfahren durchlaufen haben, tragen den offiziellen Status und werden von der Kasse erstattet. Auf bestes.com sind beide Typen verzeichnet – mit klarer Kennzeichnung, welche Apps kassenfinanziert sind und welche nicht.
Die Zahlen des neuen Berichts zeigen: Das Konzept "App auf Rezept" ist in Deutschland angekommen. Mit 695.000 Nutzenden im Jahr 2025 und stetig wachsenden Ausgaben ist der DiGA-Markt kein Experiment mehr – sondern ein fester Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung. Die politische Debatte darüber, wie Qualität und Kosten besser in Balance gebracht werden können, dürfte in den nächsten Jahren weiter an Fahrt aufnehmen. Die Frage ist nicht mehr ob digitale Gesundheitsanwendungen Teil der Regelversorgung sind – sondern wie man sicherstellt, dass das investierte Geld tatsächlich bei den Patientinnen und Patienten ankommt.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf eine DiGA?
Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland können eine DiGA erhalten – entweder auf ärztliche Verordnung oder über einen Direktantrag bei der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die App im offiziellen BfArM-Verzeichnis gelistet ist. Eine Zuzahlung wie bei Medikamenten gibt es nicht.
Wie lange kann ich eine DiGA nutzen?
Die meisten DiGA haben einen Nutzungszeitraum von 90 Tagen je Verordnung. In medizinisch begründeten Fällen kann die Verordnung verlängert werden. Die genaue Nutzungsdauer ist in den jeweiligen Zulassungsunterlagen der App geregelt.
Welche DiGA gibt es aktuell?
Stand Ende 2025 sind 58 DiGA im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine aktuelle Liste mit Beschreibungen gibt es auf bestes.com und im offiziellen BfArM-Verzeichnis unter diga.bfarm.de.
Quellen:
[1] GKV-Spitzenverband. "DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes 2025 (5. Ausgabe)." Berichtszeitraum September 2020 – Dezember 2025. Erstberichterstattung: Deutsches Ärzteblatt, April 2026. aerzteblatt.de
[2] GKV-Spitzenverband. Volltext DiGA-Bericht 2025. gkv-spitzenverband.de