Mehr als tausend Gesundheits-Apps sind im deutschen App Store verfügbar. Doch nur ein kleiner Teil davon hat eine klinische Prüfung durchlaufen und ist als Medizinprodukt zugelassen. Seit 2020 gibt es in Deutschland ein einzigartiges System: das DiGA-Verzeichnis des BfArM, das Apps listet, die von Ärzten verschrieben und von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können – ohne Eigenanteil für Versicherte [1].

Was eine App zur DiGA macht

Damit eine Digitale Gesundheitsanwendung nach § 33a SGB V die DiGA-Zulassung erhält, muss sie als zertifiziertes Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa eingestuft sein, eine Studie mit nachgewiesenem klinischen Nutzen vorgelegt haben und nach strengen DSGVO-Anforderungen entwickelt sein – Datenhaltung in der EU, keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken [1].

Zu den bekanntesten DiGAs zählen Vivira (bei Rückenschmerzen), Kalmeda (kognitive Verhaltenstherapie bei chronischem Tinnitus), Zanadio (multimodales Adipositas-Programm) sowie HelloBetter und Novego für psychische Erkrankungen wie arbeitsbezogenen Stress und Depression. Der Verschreibungsweg ist einfach: Arzt oder Ärztin stellt einen Freischaltcode aus, den der Patient in der App einlöst.

DiGA-Reform Februar 2026: Wirken oder raus

Seit Februar 2026 gilt eine grundlegende Änderung: Mindestens 20 Prozent der Erstattung sind leistungsabhängig. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre App tatsächlich genutzt wird und den klinischen Nutzen in der Praxis erbringt – nicht nur in der Zulassungsstudie. Ab Oktober 2026 werden Nutzungsdaten meldepflichtig. Apps, die in der Praxis nicht funktionieren, verlieren schrittweise ihre Erstattungsfähigkeit [1].

Die Reform hat bereits erste Folgen: Mehrere DiGA-Anbieter haben ihre Apps aus dem Verzeichnis zurückgezogen, weil das wirtschaftliche Modell unter den neuen Bedingungen nicht mehr tragfähig war. Gleichzeitig signalisiert die Reform, dass das System reifer wird – weg vom Experimentierfeld, hin zu verlässlicher Evidenz.

Qualitätsmerkmale für Nicht-DiGA-Apps

Wer eine Gesundheits-App nutzen möchte, die keine DiGA ist, sollte vor dem Download einige Fragen stellen: Gibt es publizierte klinische Studien zur Wirksamkeit? Ist die App DSGVO-konform, und werden Daten in der EU gespeichert? Existieren unabhängige Zertifizierungen – etwa ein TÜV-Siegel oder die CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt? Und wie transparent ist das Geschäftsmodell, insbesondere wenn die App kostenlos ist? DiGAs bieten bei diesen Punkten die höchste Verlässlichkeit, weil das BfArM-Verfahren genau diese Aspekte prüft. Bei nicht zertifizierten Apps liegt die Qualitätsbewertung beim Nutzer selbst [2].

Tipp: Unter Bestes Vorsorge findest du eine Auswahl geprüfter Gesundheitsangebote – von DiGAs bis hin zu präventiven Gesundheitsanwendungen.

Quellen:
[1] BfArM. "DiGA-Verzeichnis." April 2026. diga.bfarm.de
[2] KBV. "Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)." 2026. kbv.de