Am 11. Februar 2026 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Weiterentwicklung der deutschen Digitalisierungsstrategie für das Gesundheits- und Pflegewesen vorgestellt [1]. Der Titel des rund 80-seitigen Dokuments lautet „GEMEINSAM DIGITAL 2026“ – und es ist mehr als eine Bestandsaufnahme. Das Strategiepapier legt fest, wie Deutschland die elektronische Patientenakte weiterentwickeln, Künstliche Intelligenz in die Regelversorgung bringen und Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgungssteuerung öffnen will. Für Nutzerinnen und Nutzer digitaler Gesundheitsanwendungen bedeutet das: Das Ökosystem, in dem Apps, DiGA und Telemedizin-Angebote funktionieren, wird sich in den nächsten Jahren grundlegend verändern.
Die Strategie gliedert sich in drei Handlungsfelder: personenzentrierte digitale Versorgung, qualitätsvolle Datengenerierung und eine modernisierte technische Infrastruktur. Jeder dieser Bereiche berührt direkt, was Versicherte künftig digital tun können – und was nicht. Bundesgesundheitsminister haben in Deutschland seit Jahren Digitalpläne vorgestellt. Was Warkens Strategie hervorhebt: Sie benennt erstmals konkrete Nutzerzahlen als Messlatte und verknüpft die Strategie direkt mit einem Gesetzentwurf, der die Maßnahmen verbindlich machen soll.
ePA als digitale Eingangstür, DiGA mit Datenzugriff
Das Herzstück der Strategie ist die elektronische Patientenakte. Aktuell nutzen rund vier Millionen gesetzlich Versicherte die ePA aktiv – das Ziel für 2030 liegt bei zwanzig Millionen [1]. Doch der Plan geht über reine Nutzermengen hinaus. Die ePA soll von einem Datenspeicher zur zentralen Anlaufstelle der Gesundheitsversorgung werden: Ab Februar 2028 sollen Versicherte direkt über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung ihrer Beschwerden erhalten und Arzttermine buchen können [2]. Ab September 2029 müssen Arztpraxen elektronische Überweisungen anbieten.
Für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bedeutet die Strategie einen Paradigmenwechsel. Bislang durften DiGA Daten in die ePA schreiben. Künftig sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Daten aus der ePA lesen dürfen [2]. Das eröffnet neue Möglichkeiten: Eine DiGA zur Herzrhythmus-Überwachung könnte etwa auf bereits dokumentierte Vorerkrankungen oder Medikamente zugreifen und die eigene Risikoeinschätzung schärfen. Gleichzeitig stellt das höhere Anforderungen an Datenschutz und Sicherheitsarchitektur der App-Anbieter.
KI in 70 Prozent der Einrichtungen bis 2028
Ein konkretes Ziel der Strategie betrifft den Einsatz Künstlicher Intelligenz: KI-gestützte Dokumentation soll bis 2028 in mehr als 70 Prozent aller Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Einsatz sein [1]. Das klingt ambitioniert – und ist es auch. Derzeit schätzen Experten, dass KI-Dokumentationssysteme in einem kleinen einstelligen Prozentsatz deutscher Arztpraxen und Kliniken produktiv genutzt werden. Die Strategie setzt darauf, dass KI vor allem Dokumentationsaufwand reduziert und damit mehr Zeit für die eigentliche Patientenversorgung schafft. In Pflegeeinrichtungen soll KI gleichzeitig die Personalplanung und Qualitätsdokumentation entlasten – ein Bereich, in dem der Fachkräftemangel besonders drückt.
Für die Forschung wird ein weiteres Ziel gesetzt: Bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben Daten aus dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) nutzen [1]. Das FDZ, das anonymisierte Abrechnungs- und Versorgungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen sammelt und für die Wissenschaft zugänglich macht, soll zudem „KI-fähig“ werden und an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) angeschlossen werden. Damit rückt Deutschland näher an eine gesamteuropäische Forschungsdateninfrastruktur heran – ein Schritt, der für internationale Pharmastudien und Versorgungsforschung erhebliche Bedeutung hat.
GeDIG: Das Umsetzungsgesetz und seine Kritiker
Die strategischen Ziele sollen durch das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) rechtlich verankert werden [2]. Ein Referentenentwurf war für das erste Quartal 2026 angekündigt. Das Gesetz soll unter anderem regeln, wie Krankenkassen mit Zustimmung der Versicherten auf ePA-Daten zugreifen dürfen. Kassen sollen zudem eigenständig Gesundheitsdaten wie Ernährungsgewohnheiten oder Raucherstatus erheben und für die Versorgungssteuerung nutzen können.
Genau an diesem Punkt entzündet sich die Kritik. Ärzteuerbände warnen vor einer „Aushöhlung des Patientengeheimnisses“ [2]. Datenschutzexperten bezweifeln, dass Pseudonymisierung ausreichend vor Re-Identifikation schützt – besonders wenn Datensätze aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt die Strategie grundsätzlich, fordert aber „klare Verantwortlichkeiten, realistische Zeitpläne und hohe Verbindlichkeit bei Standards“, um die Ziele tatsächlich zu erreichen [3]. Die Gematik GmbH, Betreiberin der Telematikinfrastruktur, soll laut Strategie mehr Durchgriffsrechte erhalten – sie kann künftig kritische Infrastrukturkomponenten selbst beschaffen und eingreifen, wenn die Betriebsstabilität gefährdet ist.
Was die Strategie für die rund 75 Millionen GKV-Versicherten konkret bedeutet, hängt wesentlich davon ab, wie GeDIG im parlamentarischen Verfahren ausgestaltet wird. Versicherte, die digitale Gesundheitsangebote nutzen – von kassenfinanzierten DiGA bis zu Telemedizin-Plattformen – stehen vor einer zunehmend vernetzten Versorgungslandschaft, in der ihre Daten eine zentrale Rolle spielen. Ein informierter Umgang mit der ePA, mit App-Berechtigungen und Datenweitergabe-Optionen wird damit wichtiger denn je. Wer heute eine DiGA nutzt oder plant, sollte im Blick behalten, welche Lese- und Schreibrechte auf die ePA künftig für einzelne Anwendungen gelten werden – das wird im GeDIG-Verfahren konkretisiert.
Bestes.com listet im unabhängigen Vergleich alle aktuell zugelassenen Digitalen Gesundheitsanwendungen sowie weitere Health-Apps – mit Angaben zu GKV-Erstattungsstatus, Funktionen und unabhängigen Bewertungen. Die Übersicht findet sich unter bestes.com/categories/digitale-medizin.
Tipp: Wer nach kassenfinanzierten DiGA sucht, findet auf bestes.com/categories/gesundheits-apps einen Überblick über zugelassene Anwendungen – von psychischer Gesundheit über Herz-Kreislauf bis zu Schmerztherapie.
Quellen
[1] Bundesministerium für Gesundheit: „Digitale Innovationen noch stärker in den Versorgungsalltag integrieren – Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie“. BMG, Februar 2026. bundesgesundheitsministerium.de
[2] netzpolitik.org: „Gesetzentwurf: So will Gesundheitsministerin Warken ihre Digitalstrategie umsetzen“. netzpolitik.org, 2026. netzpolitik.org
[3] Verband der Ersatzkassen (vdek): „Wichtige Impulse für bessere Versorgung“. vdek.com, Februar 2026. vdek.com
