Rund 130.000 von 160.000 Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern in Deutschland haben seit dem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) aktiv auf Patientenakten zugegriffen – das entspricht 81 Prozent aller Gesundheitseinrichtungen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Zahl Anfang 2026 veröffentlicht und spricht von einem deutlich stärkeren Rollout als ursprünglich erwartet [1].
Opt-out statt Opt-in: Warum fast alle eine ePA haben
Seit Anfang 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte. Das Prinzip: Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen. Wer nichts unternimmt, bekommt eine Akte angelegt. In der ePA können Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Impfnachweise und Laborwerte gespeichert werden – abrufbar für alle Arztpraxen, denen der Patient Zugriff erteilt hat [1].
Auf Patientenseite sah die Nutzung Anfang 2026 noch bescheidener aus: Rund 4,6 Millionen GesundheitsIDs waren eingerichtet worden, mit denen Versicherte selbst aktiv auf ihre Akte zugreifen können. Das entspricht etwa sechs Prozent der 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Die meisten haben eine Akte, nutzen sie aber passiv – Ärzte befüllen sie, ohne dass der Patient selbst aktiv eingreift.
Was Praxen täglich damit machen
Auf der Anbieterseite war die Nutzungsintensität früh höher. Hausärzte und Apotheker nutzen die ePA besonders häufig für Medikamentenlisten: So lässt sich erkennen, welche Mittel ein Patient bereits verschrieben bekommen hat, und Wechselwirkungen oder Doppelverschreibungen können vermieden werden [1]. Kliniken stellen Entlassbriefe und Operationsberichte ein; Labore übermitteln Befunde direkt. Seit Oktober 2025 sind Praxen und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, wichtige Dokumente in die ePA einzustellen.
Was 2026 noch kommt
Im Sommer 2026 soll die ePA um einen strukturierten elektronischen Medikationsplan erweitert werden – eine Übersicht aller aktuellen Medikamente in maschinenlesbarer Form, mit Dosierungshinweisen und Wechselwirkungscheck. Das soll besonders älteren Patienten zugutekommen, die viele verschiedene Mittel nehmen. Ebenfalls geplant ist die Integration mit Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) [1].
Parallel diskutiert das BMG den Einsatz de-identifizierter ePA-Daten für medizinische Forschung über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Versicherte können dem widersprechen [2].
Sicherheit und Datenschutz
Die ePA nutzt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über die Telematikinfrastruktur der gematik. Kein Unbefugter kann ohne gültige Praxisausweis-Karte (SMC-B) und aktive Patienteneinwilligung auf die Akte zugreifen. Die Datenhaltung erfolgt auf deutschen Servern nach BSI-Vorgaben. Wer der ePA widersprechen möchte, kann das jederzeit formlos über die Krankenkasse tun – per Brief, E-Mail oder in einer Geschäftsstelle [1].
Tipp: Im Bestes Gesundheitstagebuch speicherst du Befunde, Werte und Medikamente an einem Ort – als persönliche Ergänzung zur ePA.
Quellen:
[1] Bundesministerium für Gesundheit (BMG). "Die ePA für alle." 2026. bundesgesundheitsministerium.de
[2] Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Elektronische Patientenakte patientenorientiert weiterentwickeln." Februar 2026. vzbv.de
