Elektronische Patientenakte: Start stockt in Kliniken – Deadline naht
Bis zum 1. April 2026 müssen alle Krankenhäuser die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen – sonst verlieren sie ihren Telematikzuschlag. Doch laut einer Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erwarten 43 Prozent der Häuser, dass eine krankenhausweite ePA-Nutzung erst ab dem dritten Quartal 2026 möglich sein wird [1]. Der Grund: Software-Updates der IT-Anbieter kommen zu langsam.
## Was die ePA leisten soll – und noch nicht kann
Die elektronische Patientenakte ist das zentrale Digitalisierungsprojekt im deutschen Gesundheitswesen. Jede gesetzlich versicherte Person hat seit 2021 Anspruch auf eine ePA bei ihrer Krankenkasse – seit Anfang 2025 wird sie automatisch angelegt, außer man widerspricht aktiv (Opt-out-Prinzip).
Das Ziel ist sinnvoll: Ärzte sollen nicht mehr nach Vorbefunden fragen müssen, weil sie sie direkt in der Akte sehen. Patienten müssen nicht mehr dieselben Informationen immer wieder berichten.
In der Praxis hapert es aber noch erheblich. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom 18. Februar 2026 zeigt: Viele Patienten berichten von fehlenden Funktionen, komplizierten Freischaltprozessen und mangelnder Aufklärung [2].
## Warum der Krankenhausstart so schwierig ist
Laut DKG-Umfrage hat zwar fast die Hälfte der Häuser (40 Prozent) mit einer Pilotierung begonnen. Doch die meisten warten noch auf Software-Updates ihrer Krankenhausinformationssysteme. Das ist ein strukturelles Problem der Gesundheitsdigitalisierung: Politische Vorgaben können schneller gemacht werden, als komplexe Softwaresysteme tatsächlich angepasst werden.
## Neue Funktionen, die 2026 kommen sollen
Die gute Nachricht: 2026 sind mehrere Erweiterungen der ePA geplant [3]. Dazu gehören verbesserte Dateisuche, Volltextsuche in Dokumenten, eine bessere Einbindung von Apothekendaten und die schrittweise Integration mit DiGAs.
Wer heute seiner ePA widersprechen möchte, kann das jederzeit über die App seiner Krankenkasse tun. Die Entscheidung kann jederzeit rükgängig gemacht werden.
## Deutschland im internationalen Vergleich
Estland betreibt seit über 15 Jahren eine vollständig digitale Patientenakte. Dänemark hat mit sundhed.dk eine der am stärksten genutzten Gesundheitsportale der Welt. Österreich hat mit ELGA ein ähnliches System wie die ePA, das bereits in der Regelversorgung etabliert ist.
Deutschland holt auf, aber langsam. Der Unterschied zu Vorreitern liegt nicht nur an der Technik, sondern am Datenschutz-Diskurs. Ende 2025 hatten bereits über 70 Prozent der gesetzlich Versicherten eine aktivierte ePA – auch wenn sie noch nicht aktiv befüllt war. Das ist eine Basis, auf der aufgebaut werden kann.
## Häufige Fragen
**Habe ich automatisch eine ePA?**
Ja, wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht widersprochen haben. Sie wurde spätestens ab Anfang 2025 automatisch angelegt.
**Was passiert, wenn ein Krankenhaus die Deadline verpasst?**
Es verliert den Telematikzuschlag – eine finanzielle Sanktion.
**Kann ich den Arzt sehen lassen, was in meiner Akte steht?**
Ja. Sie bestimmen selbst, welcher Arzt Einsicht bekommt. Das steuern Sie über die Krankenkassen-App.
Finde Informationen zur digitalen Gesundheitsversorgung auf [bestes.com/services/digitale-gesundheit](https://bestes.com/services/digitale-gesundheit) und [bestes.com/services/telemedizin](https://bestes.com/services/telemedizin).
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**Quellen:**
[1] Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Umfrage zur ePA-Umsetzung. Februar 2026. https://ku-gesundheitsmanagement.de/digitalisierung/epa-umfrage-der-dkg
[2] Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Elektronische Patientenakte: Erfahrungsberichte." 18. Februar 2026.
[3] Ärztezeitung. "Welche neuen ePA-Funktionen 2026 kommen sollen."
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