Am 14. April 2026 hat der G-BA entschieden: Donanemab hat keinen belegten Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Das Votum folgt der Entscheidung zu Lecanemab aus Februar 2026.
Was 'kein Zusatznutzen' bedeutet
Im AMNOG-Verfahren muss ein Hersteller den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen. Ohne Zusatznutzen-Beleg verhandelt der GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag auf Höhe der Vergleichstherapie – oder der Hersteller verlegt das Produkt in die Privatversorgung.
