Am 14. April 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden: Donanemab, der zweite neuartige Alzheimer-Antikörper auf dem deutschen Markt, hat keinen belegten Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Das Votum folgt einer Entscheidung aus dem Februar 2026, als derselbe Ausschuss auch Lecanemab keinen Zusatznutzen zuerkannte.
Donanemab ist ein monoklonaler Antikörper des US-Pharmakonzerns Eli Lilly. Der Wirkstoff zielt auf Beta-Amyloid-Plaques im Gehirn, die als wesentlicher Faktor bei der Entstehung der Alzheimer-Erkrankung gelten. In klinischen Studien zeigte Donanemab eine statistisch signifikante Verlangsamung des kognitiven Abbaus – doch für den G-BA reichten diese Daten nicht aus, um einen Zusatznutzen gegenüber der verfügbaren Standardversorgung zu belegen.
Was bedeutet „kein Zusatznutzen“?
Das Verfahren zur frühen Nutzenbewertung nach AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) ist der gesetzliche Rahmen, in dem der G-BA neue Medikamente bewertet. Zentrales Kriterium ist der Vergleich mit einer vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ergibt die Auswertung der Studiendaten keinen statistisch belastbaren Vorteil für Patienten – lautet das Urteil: kein Zusatznutzen.
Praktische Konsequenz: Eli Lilly kann Donanemab zwar in Deutschland verkaufen, muss den Preis jedoch direkt mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln – ohne die Preishoheit, die ein belegter Zusatznutzen normalerweise verleiht.
Forscher sprechen von einem schlechten Signal
Aus der Wissenschaft kommt deutliche Kritik. Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) sprach von einem „unglücklichen Signal“ für die Alzheimer-Forschung. Das AMNOG-Bewertungsverfahren sei ursprünglich für den Massenmarkt klassischer Medikamente konzipiert worden – nicht für hochspezialisierte Therapien, die auf biologisch definierte Frühstadien-Patienten abzielen.
Zwei Antikörper, dasselbe Urteil
Bereits im Februar 2026 hatte der G-BA das gleiche Urteil für Lecanemab (Hersteller: Eisai/Biogen) gefällt. Beide Antikörper gehören zur gleichen Wirkstoffklasse und verfolgen denselben Mechanismus: Reduktion von Amyloid-Plaques im frühen Krankheitsstadium. Internationale Behörden wie die FDA haben beide Präparate zugelassen.
Alzheimer-Versorgung im digitalen Gesundheitssystem
In Deutschland leben schätzungsweise 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Digitale Gesundheitsanwendungen spielen eine wachsende Rolle – für Patienten im Frühstadium wie für pflegende Angehörige.
Quellen
[1] G-BA Pressemitteilung 14.04.2026: g-ba.de
[2] Ärzteblatt: aerzteblatt.de
[3] Ärzteblatt: aerzteblatt.de
