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Digitale Pflege-Apps 2026: Bis zu 70 Euro monatlich von der Pflegekasse

March 29, 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Versprechen digitaler Pflege-Apps in Deutschland greifbarer geworden. Mit dem BEEP-Gesetz – dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – hat der Gesetzgeber den Weg für erstattungsfähige Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) geöffnet. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Dezember 2025 verabschiedet. [1] Pflegebedürftige können ab 2026 bis zu 40 Euro monatlich für eine DiPA beanspruchen, zusätzlich bis zu 30 Euro für begleitende Unterstützungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst – macht zusammen bis zu 70 Euro monatlich. Das ist ein separates Budget und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. [1] ## Das Problem davor: Recht ohne Wirklichkeit Den gesetzlichen Anspruch auf DiPA gibt es seit Januar 2023. Doch drei Jahre lang war er faktisch wertlos: Bis Mitte 2025 war kein einziges Produkt im DiPA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Das BEEP-Gesetz löst dieses Problem mit einem neuen Erprobungsverfahren. Analog zum Fast-Track-Verfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können DiPA-Hersteller jetzt vorläufig ins Verzeichnis aufgenommen werden, während der Nutzennachweis noch erbracht wird. [2] ## Was DiPA leisten – und was nicht DiPA sind keine medizinischen Apps. Das ist der wesentliche Unterschied zu DiGA. DiPA unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegealltag: - **Erinnerungen** an Medikamenteneinnahme, Trinken, Arzttermine - **Bewegungsanleitungen** und Sturzprophylaxe für zu Hause - **Kognitive Aktivierung** – Gedächtnisübungen, Kommunikation mit Familie - **Koordination** zwischen Pflegeperson, Angehörigen und ambulantem Dienst - **Entlastung pflegender Angehöriger** – ab 2026 ausdrücklich als Pflegenutzen anerkannt [1] Erstmals können Apps, die hauptsächlich pflegende Angehörige unterstützen, als DiPA anerkannt und erstattet werden. Deutschland hat rund fünf Millionen pflegende Angehörige. ## Wer hat Anspruch? Anspruch haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die Leistungen der häuslichen Pflege durch die Pflegeversicherung erhalten. Stationäre Pflegeheimbewohner sind ausgenommen. [2] Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob Pflegesachleistungen oder Pflegegeld bezogen werden. Die Pflegekasse erstattet die Kosten direkt an den DiPA-Anbieter. ## Wie man eine DiPA beantragt Der Weg ist überschaubar: 1. Eine DiPA aus dem BfArM-Verzeichnis auswählen (unter bfarm.de) 2. Ärztliche Verordnung einholen 3. Antrag bei der Pflegekasse stellen 4. App nutzen; Pflegekasse zahlt bis zu 40 Euro/Monat direkt an den Anbieter Für die Begleitleistung (bis zu 30 Euro/Monat) muss ein ambulanter Pflegedienst eingebunden sein. ## DiPA vs. DiGA: Was ist der Unterschied? DiGA (Apps auf Rezept) sind in der Krankenversicherung angesiedelt und behandeln Krankheiten. DiPA sind in der Pflegeversicherung angesiedelt und unterstützen den Pflegealltag. Beides kann parallel genutzt werden. [3] ## Pflege in Deutschland: Warum digitale Hilfe jetzt gebraucht wird In Deutschland werden rund 5,2 Millionen Menschen als pflegebedürftig anerkannt. Mehr als vier Millionen davon werden zu Hause versorgt – häufig durch Angehörige. Burnout, gesundheitliche Einschränkungen und soziale Isolation sind für pflegende Angehörige überdurchschnittlich häufig. DiPA, die explizit auf Entlastung von Angehörigen ausgerichtet sind, könnten hier einen relevanten Beitrag leisten. [1] ## Häufige Fragen **Gibt es schon DiPA, die ich beantragen kann?** Das BfArM-Erprobungsverfahren läuft seit Januar 2026. Erste Produkte werden im Lauf von 2026 ins Verzeichnis aufgenommen. Das BfArM-Verzeichnis unter bfarm.de informiert aktuell. **Zählt die DiPA auf andere Pflegeleistungen an?** Nein. DiPA haben ein eigenes Monatsbudget von 40 Euro und werden nicht auf Pflegegeld, Sachleistungen oder den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI angerechnet. **Brauche ich eine ärztliche Verordnung?** Ja. Wie bei DiGA braucht man eine ärztliche Verordnung, die dann bei der Pflegekasse eingereicht wird. Digitale Gesundheits- und Pflegeservices findest du auf bestes.com/services. --- **Quellen:** [1] Bundesgesundheitsministerium: Digitale Pflegeanwendungen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/digitale-pflegeanwendungen.html [2] Pflege-Dschungel, Januar 2026: "DiPA 2026 – jetzt kommt Bewegung in die Sache!" https://pflege-dschungel.de/dipa-2026/ [3] betanet: "DiPA – Digitale Pflegeanwendungen: Anspruch." https://www.betanet.de/dipa-digitale-pflegeanwendungen.html
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