Wer zu Hause professionelle Pflege benötigt, kann seit 2024 auf digitale Pflegeanwendungen zurückgreifen – kurz DiPAs. Diese sind das Pendant zu den DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) aus dem medizinischen Bereich, aber speziell für die Pflege konzipiert. Eine neue Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zeigt, wie viel Kassenpatienten für diese Anwendungen erhalten können – und was die Voraussetzungen sind.

Was DiPAs leisten und was sie kosten

Digitale Pflegeanwendungen sind Apps oder webbasierte Dienste, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Das Spektrum reicht von Gedächtnistraining und Sturzprävention bis hin zu Kommunikationshilfen und Lösungen für die Pflegeorganisation. Das BfArM führt ein Verzeichnis zugelassener DiPAs, das laufend aktualisiert wird.

Der entscheidende Unterschied zu DiGAs: DiPAs sind primär für Pflegebedürftige gedacht, nicht für Patienten mit einer spezifischen medizinischen Diagnose. Sie werden nicht verschrieben, sondern über die Pflegekasse abgerechnet. Je nach Pflegegrad können Versicherte bis zu 70 Euro monatlich für anerkannte DiPAs erhalten.

Wer Anspruch hat und wie er ihn geltend macht

Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5). Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse – in der Regel reicht eine formlose Mitteilung, welche App genutzt werden soll, sofern diese im BfArM-Verzeichnis aufgeführt ist. Eine ärztliche Verschreibung ist nicht erforderlich.

Die praktische Inanspruchnahme war in der Anfangsphase gering. Viele Betroffene und Angehörige kennen DiPAs schlicht nicht oder wissen nicht, wie der Erstattungsprozess funktioniert. Informationskampagnen der Krankenkassen und des BMG sollen das ändern.

Relevanz für die Versorgung

DiPAs sind kein Ersatz für Pflegepersonal, aber sie können Zeit überbrücken, Angehörige entlasten und die Autonomie Pflegebedürftiger stärken. Ihr Potenzial liegt vor allem in der Kombination mit menschlicher Pflege – technologiegestützte Assistenz als Ergänzung, nicht als Substitut. Die monatliche Fördersumme von bis zu 70 Euro macht sie zudem für viele Haushalte finanziell zugänglich.

Quellen

bundesgesundheitsministerium.de