Seit dem 1. Februar 2026 gelten für digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept neue Spielregeln. Hersteller müssen jetzt kontinuierlich Daten über Nutzungsdauer, Therapieabbrüche und Behandlungserfolge erheben – und bis zu 20 Prozent ihres Erstattungsbetrags hängen künftig davon ab.[1] Die Logik ist klar: Wer Ergebnisse liefert, bekommt seinen vollen Preis. Wer keine Wirkung zeigt, bekommt weniger. Doch die ersten Monate nach der Reform offenbaren ein Paradoxon: Ausgerechnet eine der am besten belegten Anwendungen im gesamten DiGA-Verzeichnis ist nicht mehr auf Rezept erhältlich.

MindDoc verlässt das DiGA-Verzeichnis – freiwillig

MindDoc auf Rezept, eine klinisch evaluierte App zur Unterstützung bei leichter bis mittelschwerer Depression, wurde Ende Juni 2025 aus dem BfArM-Verzeichnis ausgelistet. Die Entscheidung traf die Schön Klinik, die das Produkt betreibt, selbst. Grund war kein Wirksamkeitsproblem – die App hatte klinische Studien bestanden und war dauerhaft zugelassen. Geschäftsführer Markus Büchtmann begründete den Schritt mit regulatorischen Einschränkungen: "Regulatorische Rahmenbedingungen im DiGA-Verzeichnis schränken uns ein – insbesondere bei der schnellen und flexiblen Einführung von Innovationen."[2]

Der Rückzug ist bemerkenswert, weil er nicht das erste Mal ist, dass ein etabliertes Produkt das regulierte System verlässt. MindDoc bündelt seine Ressourcen künftig auf die internationale App "MindDoc: Dein Begleiter" – außerhalb des DiGA-Rahmens, ohne Erstattung durch die GKV, aber mit mehr Freiheit für technologische Entwicklung und KI-Integration. Bestehende Nutzer konnten bis Ende 2025 kostenlos wechseln.

Das Dilemma der quartalsweisen Datenlieferung

Die neue Anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) verlangt Erhebliches. Hersteller müssen quartalsweise anonymisierte Daten zu Nutzungsdauer, Abbruchquoten, Patientenzufriedenheit und Gesundheitsentwicklung an das BfArM übermitteln – halbjährlich zusammengeführt und für Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nutzbar gemacht.[1] Für große Anbieter mit Datenabteilung ist das machbar. Für Startups oder Unternehmen mit kleinen Teams ist der operative Aufwand erheblich.

Zehn Branchenverbände, darunter BVMed und vfa, haben die Anforderungen öffentlich als "enormen bürokratischen Aufwand" kritisiert, der Innovatoren aus dem Markt dränge.[1] Die Sorge ist nicht neu – aber die AbEM-Pflicht verschärft sie. Die Frage ist, ob die Reform primär schlechte DiGAs aus dem Markt filtert oder vor allem jene, die reporting-technisch schlecht aufgestellt sind.

Rund 20 Millionen Euro: Was Insolvenzen die GKV kosten

Gleichzeitig steht ein anderes Problem im Raum: Nicht Überregulierung, sondern Unterfinanzierung hat bereits Spuren hinterlassen. Seit Einführung des DiGA-Verfahrens 2020 haben mehrere Hersteller Insolvenz angemeldet – darunter aidhere und Newsenselab. In solchen Fällen können Krankenkassen ihre Rückforderungen oft nur teilweise oder gar nicht durchsetzen. Laut GKV-Spitzenverband summieren sich diese offenen Forderungen aus Herstellerinsolvenzen auf annähernd 20 Millionen Euro.[3]

Das eigentliche Problem dabei: Im ersten Jahr nach DiGA-Zulassung konnten Hersteller ihren Erstattungspreis selbst festlegen – ohne externen Nutzennachweis, ohne Verhandlungspartner. Einige nutzten das, um hohe Preise anzusetzen, kassierten Monate lang GKV-Zahlungen und meldeten dann Insolvenz an. Das Geld der Versicherten war weg.

eDiGA: Noch eine verschobene Hoffnung

Eigentlich sollte die elektronische DiGA-Verordnung (eDiGA) seit Januar 2025 den Papierweg ablösen. Das hätte bedeutet: Arzt verordnet digital, Patient löst direkt aus der ePA heraus ein – kein Postweg, kein manuelles Eintippen von Codes. Doch die Einführung verzögerte sich, weil nicht alle technischen Voraussetzungen in den Praxisverwaltungssystemen rechtzeitig fertig waren.[4]

Inzwischen läuft ein Pilotprojekt im Hamburger Modellgebiet. Flächendeckend verbindlich wurde die eDiGA erst zu Beginn des ersten Quartals 2026 – mehr als ein Jahr später als geplant. Für die Nutzungsrate ist das relevant: Jede Reibung im Verordnungsprozess senkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arzt eine DiGA überhaupt empfiehlt. Ab April 2026 können Ärzte nun auch erste Apps über spezifische GOP-Ziffern abrechnen – etwa die Begleitung der Anwendung "Kranus Mictera" mit 64 Punkten je Fall.[1]

Was das für Versicherte bedeutet

Der DiGA-Markt ist im Umbruch. Wer eine App auf Rezept nutzen möchte, sollte wissen: Dauerhaft zugelassene DiGAs haben klinische Wirksamkeit nachgewiesen – das BfArM-Verzeichnis unter diga.bfarm.de zeigt den Zulassungsstatus transparent. Vorläufig gelistete Apps haben diesen Nachweis noch nicht vollständig erbracht. Beides ist auf Rezept erhältlich und ohne Eigenanteil über die gesetzliche Krankenversicherung erstattbar.

Eine unabhängige Übersicht über digitale Gesundheitsanwendungen – DiGAs und weitere Health-Apps – bietet bestes.com, strukturiert nach Indikationsbereich, Plattform und Zulassungsstatus.

Häufige Fragen

Was ist die AbEM und was ändert sich für Patienten?

AbEM steht für anwendungsbegleitende Erfolgsmessung. Hersteller müssen seit Februar 2026 kontinuierlich Daten über Therapieerfolge ihrer Apps erheben. Für Patienten ändert sich der Zugang nicht – DiGAs bleiben auf Rezept kostenlos. Die Teilnahme an Fragebögen zur Erfolgsmessung ist freiwillig.

Kann ich MindDoc noch nutzen, wenn ich es auf Rezept hatte?

MindDoc auf Rezept ist seit Ende Juni 2025 nicht mehr im BfArM-Verzeichnis. Bestehende Nutzer konnten bis Ende 2025 kostenlos zur neuen App "MindDoc: Dein Begleiter" wechseln. Diese ist weiterhin als nicht erstattungsfähige Health-App verfügbar, aber nicht mehr auf Rezept verschreibbar.

Welche DiGAs gibt es aktuell für psychische Erkrankungen?

Das BfArM-Verzeichnis listet mehrere dauerhaft zugelassene Apps für Depressionen, Angststörungen und Schlafprobleme. Zu den aktuell gelisteten Anwendungen gehören unter anderem Selfapy, HelloBetter und Invirto. Für eine Verordnung wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Psychotherapeuten.


Quellen:
[1] ad-hoc-news.de: "DiGA-Reform: Neue Abrechnung und Erfolgspflicht ab April." April 2026. https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/diga-reform-neue-abrechnung-und-erfolgspflicht-ab-april/68945938
[2] management-krankenhaus.de: "Erfolgreiche DiGA wird eingestellt – Fokus auf flexiblere Versorgungslösungen der Zukunft." 2025. https://management-krankenhaus.de/de/news/erfolgreiche-diga-wird-eingestellt-fokus-auf-flexiblere-versorgungsloesungen-der-zukunft
[3] GKV-Spitzenverband: DiGA-Bericht 2025. gkv-spitzenverband.de. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/digitales/2025_DiGA_Bericht_GKV_SV.pdf
[4] KBV: "eVerordnung für DiGA kommt frühestens ab Januar 2026." kbv.de. https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/06-12/everordnung-fuer-diga-kommt-fruehestens-ab-januar-2026