DiGA-Reform 2026: Digitale Gesundheitsanwendungen müssen jetzt liefern
Seit dem 1. Februar 2026 gelten neue Regeln für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in Deutschland. Die zweite Änderungsverordnung zur DiGA-Verordnung trat in Kraft – und sie verändert grundlegend, wie Apps auf Kassenkosten verschrieben werden [1]. Kern der Reform: Ein Teil der Erstattung hängt künftig direkt von der Nutzung und dem Behandlungserfolg ab.
## Was sind DiGAs?
Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden. Ärzte können sie auf einem speziellen Rezept verordnen – die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Aktuell sind über 50 DiGAs im Verzeichnis [1].
## Die wichtigste Änderung: Pay-for-Performance
Bisher bekamen DiGA-Hersteller einen Festbetrag pro Nutzungsperiode – unabhängig davon, ob Patienten die App nutzten oder davon profitierten. Ab 1. Januar 2026 ist mindestens 20 Prozent des dauerhaften Erstattungsbetrags leistungsabhängig [1].
## Neue Pflicht: Nutzungsanalysen ab Oktober 2026
Die Verordnung führt eine verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) ein. Ab dem 15. Oktober 2026 müssen Hersteller erstmals Daten über Nutzungsvolumen und -häufigkeit an das BfArM übermitteln. Diese Daten fließen in zukkünftige Preisverhandlungen ein [1].
## Interoperabilität mit ePA wird Pflicht
DiGAs müssen künftig vollständig kompatibel mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sein. Hersteller, die diese Anforderungen nicht erfüllen, riskieren den Ausschluss aus dem DiGA-Verzeichnis [1].
## Was bedeutet das für Patienten?
Für Patienten ist die Reform zunächst unsichtbar. Ihr Anspruch auf DiGA-Verschreibung bleibt unverändert. Was sich ändert, ist die Qualität der verfügbaren Apps: Nur Apps, die wirklich genutzt werden und wirken, bleiben dauerhaft erstattet.
DiGA-Verschreibung: Beim Arzt oder Psychotherapeuten ansprechen. Der Arzt trägt DiGA-Name und PZN auf dem Rezept ein. Die Kasse schickt den Aktivierungscode. Vollständige Liste unter diga.bfarm.de. Alle Services auf bestes.com/services.
## Häufige Fragen
**Was kostet eine DiGA?** Nichts. Gesetzlich Versicherte zahlen keine Zuzahlung. **Wer darf DiGAs verordnen?** Alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten.
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**Quellen:**
[1] TelemetryDeck. "Neue DiGA-Verordnung verlangt Nutzungsanalysen." 2026. https://telemetrydeck.com/blog/diga-verordnung-2026/
[2] KMA Online. "Zeit für eine Kurskorrektur bei den DiGAs." 2025. https://www.kma-online.de
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