Seit dem Start des DiGA-Programms im September 2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 401 Millionen Euro für digitale Gesundheitsanwendungen ausgegeben – das geht aus dem aktuellen DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, über den auch das Deutsche Ärzteblatt berichtete.[1] Allein im Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben auf 171 Millionen Euro, mehr als doppelt so viel wie noch 2023 mit 64 Millionen Euro. Das Wachstum ist eindrucksvoll – doch die Krankenkassen sehen darin kein unkritisches Erfolgssignal.

Nutzung steigt, Kosten schneller als Nutzen

Im Jahr 2025 wurden 695.000 Aktivierungscodes für DiGA eingelöst – ein Anstieg von 63 Prozent gegenüber den 427.000 des Vorjahres.[1] Über den gesamten Zeitraum seit 2020 wurden damit rund 1,6 Millionen DiGA-Verordnungen aktiviert. Häufigste Indikationsgebiete: Stoffwechselerkrankungen (34,2 Prozent), psychische Erkrankungen (28,3 Prozent) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (13,2 Prozent).

Parallel dazu stiegen die Durchschnittspreise. Während Hersteller im ersten Jahr ihre Preise frei festlegen dürfen, reichte die Spanne zuletzt von 119 bis 2.077 Euro pro Anwendung.[1] Der verhandelte Durchschnittspreis für 40 Apps mit abgeschlossener Nutzenbewertung lag bei 227 Euro – deutlich unter dem frei gesetzten Erstzugangsdurchschnitt von 544 Euro im Jahr 2025. Die Kassen sprechen von systematisch überhöhten Preisen in der ersten Phase.

Weniger als jede fünfte App kann Nutzen belegen

Von den 74 DiGAs, die seit 2020 ins Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wurden, konnten bei der Aufnahme weniger als 20 Prozent einen klinischen Nutzen nachweisen.[1] 16 Anwendungen wurden zwischenzeitlich aus dem Leistungskatalog gestrichen, weil der Nutzennachweis ausblieb. Ende 2025 befinden sich noch 58 DiGAs im Katalog.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, brachte die Haltung der Kassen auf den Punkt: Klarer frühzeitiger Patientennutzennachweis bleibt der Schlüssel zum Erfolg digitaler Gesundheitsanwendungen. Der Verband fordert, dass Hersteller künftig bereits ab Tag 1 Preise verhandeln und den Nutzen vor der Aufnahme ins Verzeichnis nachweisen müssen.[2]

Was das Modell leisten kann und was nicht

Das DiGA-Prinzip – App auf Rezept – ist international einmalig. Deutschland war 2020 das erste Land weltweit, das digitale Apps systematisch als erstattungsfähige Medizinprodukte in das Kassensystem integrierte. Das Modell ermöglicht es Patienten, zugelassene Gesundheits-Apps ohne Eigenkosten zu nutzen, sofern ein Arzt oder Psychotherapeut die Verordnung ausstellt.

Für Erkrankungen wie chronische Rückenschmerzen, Tinnitus, Angststörungen oder Diabetes Typ 2 stehen Apps zur Verfügung, die klinisch geprüft und vom BfArM zugelassen sind. Die Nutzung setzt eine Verordnung voraus – keine App kann einfach auf eigene Faust über die Kasse abgerechnet werden. Einen strukturierten Überblick über zugelassene DiGAs nach Indikation und Zulassungsstatus bietet bestes.com.

Industrie sieht Überregulierung als Risiko

Gegen die Forderungen der Kassen formiert sich Widerstand. Elf Branchenverbände veröffentlichten Anfang 2025 eine gemeinsame Erklärung, in der sie vor einer Überregulierung warnten. Ihr Argument: Wenn Hersteller bereits vor der Zulassung randomisierte kontrollierte Studien vorweisen müssen, schreckt das kleine Unternehmen ab und schadet der Innovationskultur im deutschen Digital-Health-Sektor. Viele Start-ups könnten sich aufwendige Studienprogramme schlicht nicht leisten, bevor ihre App auch nur einen einzigen Euro einnimmt.

Pharma Deutschland ergänzte, dass kassenfinanzierte Apps ohne gleiche Nachweispflichten im Markt operieren, während DiGA-Hersteller strenge Anforderungen erfüllen müssen – ein Wettbewerbsnachteil, der nicht durch das Marktwachstum allein gerechtfertigt sei. Die Debatte ist damit mehr als eine Preisdiskussion: Es geht darum, wie Deutschland das innovativste und regulatorisch anspruchsvollste System für verschreibungspflichtige Apps der Welt dauerhaft finanzierbar und attraktiv für Hersteller hält.

Finanzielle Risiken für Kassen und die Versicherten

Der GKV-Spitzenverband beziffert das finanzielle Risiko durch das aktuelle System auf mehreren Ebenen. Zum einen haben die Kassen insgesamt mehr als 63 Millionen Euro vorfinanziert, die während noch laufender Preisverhandlungen anfielen – Geld, das möglicherweise nicht vollständig zurückfließt. Zum anderen wurden über sieben Millionen Euro für DiGAs ausgegeben, die später mangels Nutzennachweis aus dem Katalog gestrichen wurden. Rückerstattungsmechanismen gibt es nicht.

Das zeigt eine strukturelle Schwäche des Modells in seiner jetzigen Form: Der GKV-Beitragszahler übernimmt das Risiko, dass eine App keinen Nutzen hat. Ob und wie schnell der Gesetzgeber auf die Reformforderungen der Kassen reagiert, bleibt offen. Fachkreise erwarten eine politische Entscheidung noch im Jahr 2026 – parallel zur laufenden DiGA-V-Überarbeitung.

Häufige Fragen

Was ist eine DiGA?

Eine DiGA ist eine digitale Gesundheitsanwendung – eine App oder webbasierte Software, die vom BfArM als Medizinprodukt zugelassen und in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde. Ärzte und Psychotherapeuten können DiGAs auf Rezept verordnen, die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

Welche Erkrankungen werden durch DiGAs abgedeckt?

Derzeit decken DiGAs vor allem drei Bereiche ab: Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes), psychische Erkrankungen (z.B. Angststörungen, Depressionen) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (z.B. Rückenschmerzen). Diese drei Indikationsbereiche machen zusammen rund 75 Prozent aller DiGA-Verordnungen aus, laut GKV-Spitzenverband-Bericht 2025.

Wie finde ich die richtige DiGA für meine Erkrankung?

Das BfArM führt das offizielle Verzeichnis zugelassener DiGAs. Auf bestes.com sind alle zugelassenen digitalen Gesundheitsapps mit Indikation, Zulassungsstatus und Nutzerbewertungen gelistet. Die Verordnung muss ein Arzt oder Psychotherapeut ausstellen – ein Eigenantrag bei der Krankenkasse ohne Verordnung ist nicht möglich.