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Apps auf Rezept: Neue Regeln, neue Gedächtnis-App – was sich ändert

March 28, 2026

Wer leicht vergesslich wird oder erste Zeichen einer kognitiven Beeinträchtigung bemerkt, kann seit diesem Frühjahr eine neue App auf Rezept bekommen: memodio, ein kognitives Trainingsprogramm, das als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassen wurde. Gleichzeitig sind im März 2026 neue Regeln für alle Apps auf Rezept in Kraft getreten – Hersteller müssen künftig beweisen, dass ihre App wirklich hilft [1]. ## Was eine DiGA ist – und wer sie verschreiben kann Digitale Gesundheitsanwendungen sind medizinisch geprüfte Apps, die Ärzte und Psychotherapeuten direkt verschreiben können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Aktuell sind in Deutschland 61 DiGAs zugelassen – 50 dauerhaft, 11 vorläufig (Stand: März 2026) [2]. Das Spektrum reicht von Schlafstörungs-Apps über Tinnitus-Training bis hin zu Physiotherapie-Programmen. Alle Anwendungen müssen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft werden – auf Sicherheit, Datenschutz, Handhabbarkeit und nachgewiesenen Nutzen. ## memodio: Kognitionstraining für Menschen mit leichten Vergesslichkeiten Die neue DiGA memodio richtet sich an Menschen mit leichter kognitiver Beeinträchtigung – also Menschen, die merklich vergesslicher werden, aber noch keine Demenz haben. Solche Beschwerden sind häufig: Schätzungsweise fünf bis zehn Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland sind betroffen, und rund ein Fünftel davon entwickelt innerhalb von fünf Jahren eine Alzheimer-Demenz [3]. memodio bietet strukturierte Gedächtnisübungen und kognitive Stimulation nach neuropsychologischen Erkenntnissen. Ob die App den Verlauf einer möglichen Demenzentwicklung verlangsamt, wird im Rahmen der vorläufigen Zulassung weiter untersucht. Der Arzt verschreibt einen Zugangscode, die App ist kostenlos nutzbar für 90 Tage. ## Neue Regeln ab März 2026 Bislang reichte es aus, dass ein Hersteller vorweisen konnte, dass die App technisch zuverlässig ist. Ab sofort müssen alle Apps auf Rezept einen positiven Versorgungseffekt nachweisen – also einen messbaren Nutzen für Patienten. Das ist ein deutlich höherer Maßstab. Hersteller müssen dafür klinische Studien durchführen und deren Ergebnisse vorlegen. "Diese Änderung ist überfällig," sagt Prof. Dr. Achim Krist vom Institut für Allgemeinmedizin der Charité Berlin. "Nur wenn wir wissen, dass eine Therapie – egal ob analog oder digital – dem Patienten tatsächlich hilft, können wir sie mit gutem Gewissen verschreiben." [4] Viele Apps sind bereits am Markt, denen die Evidenz fehlt. Diese müssen jetzt in einem Reevaluierungsprozess nachweisen, dass sie wirken – sonst fallen sie aus dem Katalog der verordnungsfähigen Anwendungen heraus. ## Was ändert sich für Patienten? Am meisten profitieren Patienten von diesen neuen Regeln: 1. **Mehr Sicherheit:** Nur getestete Apps kommen in die Liste. 2. **Schneller Zugang:** Wer eine DiGA hat, bekommt sie direkt vom Arzt. 3. **Kostenloser Zugang:** Alle Kosten übernimmt die Krankenkasse. Für Ärzte und Psychotherapeuten ändert sich die Verschreibungspraxis: Sie müssen sich stärker mit den verfügbaren Apps auskennen und überprüfen, ob eine App zu ihrem Patienten passt. Das BfArM stellt auf seiner Website eine aktualisierte DiGA-Liste zur Verfügung [5]. ## Outlook: Mehr Innovationen erwartet Die neuen Regeln dürften Innovation bremsen und beschleunigen zugleich: Manches Start-up wird abspringen, weil die klinische Evidenz schwer zu erbringen ist. Andere werden investieren, um ihre Technologie auf ein robustes wissenschaftliches Fundament zu stellen. Experten erwarten, dass in den nächsten zwei Jahren vor allem Apps für chronische Erkrankungen (Diabetes, COPD, Rheuma) stärker in den Fokus rücken – weil dort der Nutzen leichter messbar ist. memodio ist ein gutes Beispiel: Weil das Start-up von Anfang an mit Gedächtnis-Experten zusammengearbeitet hat, konnte es schneller den Nachweis erbringen.
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