Am 23. März 2026 blieben in ganz Deutschland Tausende Apotheken geschlossen. Rund 25.000 Apothekerinnen und Apotheker gingen in Berlin, München, Düsseldorf und Hannover auf die Straße – der größte Protesttag der Branche seit Jahrzehnten [1]. Der Grund: Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das der Bundestag seit Februar 2026 berät, geht vielen nicht weit genug. Gleichzeitig bringt es für Patienten spürbare Neuerungen – von Impfungen in der Apotheke bis zu besserer Arzneimittelversorgung auf dem Land.
Warum Deutschland eine Apothekenreform braucht
Die Zahlen sind eindeutig: Ende 2025 gab es bundesweit nur noch 16.601 Apotheken – 440 weniger als im Vorjahr und der niedrigste Stand seit fast 50 Jahren [2]. Seit der letzten Honorarerhöhung im Jahr 2013 hat jede fünfte Apotheke geschlossen. Der Grund ist vor allem wirtschaftlicher Natur: Das feste Honorar pro rezeptpflichtiger Packung – das sogenannte Packungsfixum von 8,35 Euro – wurde seit 13 Jahren nicht angehoben, während die Betriebskosten in Apotheken nach ABDA-Angaben um 65 Prozent gestiegen sind [2].
Besonders betroffen sind ländliche Regionen. Wer dort eine Apotheke betreibt, hat oft weniger Kunden als ein Stadtbetrieb, aber dieselben Fixkosten – Nachtdienste, Personal, Medikamentenvorrat. Im EU-Vergleich hinkt Deutschland bei der Apothekendichte inzwischen hinterher [3]. Das Bundeskabinett hat deshalb am 17. Dezember 2025 den Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) beschlossen [4].
Was das ApoVWG konkret vorsieht
Das Gesetz verfolgt zwei Ziele: Apotheken wirtschaftlich stabilisieren und ihnen neue Aufgaben in der Gesundheitsversorgung übertragen. Die erste Lesung im Bundestag fand am 27. Februar 2026 statt, die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 4. März 2026 – mit 40 geladenen Fachverbänden [5]. Die zweite und dritte Lesung wird voraussichtlich im April 2026 erwartet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Impfungen in der Apotheke ausweiten. Bisher dürfen geschulte Apotheker nur gegen Grippe und COVID-19 impfen. Künftig sollen alle Totimpfstoff-Impfungen bei Erwachsenen möglich sein – darunter Tetanus, FSME, Diphtherie, Hepatitis B, Keuchhusten, Polio und Pneumokokken. Lebendimpfstoffe bleiben ausgenommen. Ziel ist es, Impflücken zu schließen, die laut Robert Koch-Institut bei Auffrischimpfungen im Erwachsenenalter erheblich sind [6].
Schnelltests in der Apotheke. Apotheken sollen künftig auf Selbstzahlerbasis Schnelltests auf bestimmte Erreger durchführen dürfen – etwa bei Verdacht auf Streptokokken-Infektionen oder Influenza. Damit können Infektionsketten schneller unterbrochen werden, ohne dass Patienten auf einen Arzttermin warten müssen.
Neue Vergütungsstruktur. Statt einer pauschalen Erhöhung des Packungsfixums sieht der Gesetzentwurf einen neuen Verhandlungsmechanismus vor: Apothekerverbände und Krankenkassen sollen künftig regelmäßig über die Vergütung verhandeln – ähnlich wie es bei Ärzten bereits üblich ist. Die Koalition hat eine Erhöhung des Packungsfixums auf 9,50 Euro angekündigt, diese fehlt allerdings im aktuellen Gesetzentwurf [7]. Dieser Punkt sorgt für den meisten Unmut in der Branche.
Nacht- und Notdienst stärken. Die Vergütung für Nachtdienste – aktuell 550 Euro pro vollständigem Dienst – soll erhöht werden. Neu ist ein Zuschuss für sogenannte Teilnotdienste in den Abendstunden zwischen 20 und 22 Uhr, um die Versorgung in versorgungsschwachen Gebieten zu verbessern [4].
Zweigapotheken flexibler gestalten. Die Gründung von Zweigapotheken – kleinere Außenstellen einer Hauptapotheke – soll erleichtert werden, damit Gemeinden ohne eigene Apotheke zumindest eine Grundversorgung erhalten.
Was Ärzte und Krankenkassen kritisieren
Die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 4. März 2026 offenbarte tiefe Gräben. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sehen die erweiterten Impfbefugnisse kritisch. Impfungen seien ärztliche Leistungen, die eine ärztliche Anamnese voraussetzen – Apotheker könnten mögliche Kontraindikationen nicht immer erkennen [5]. Der Berufsverband der Allgemeinärzte spricht von einem „gefährlichen Irrweg in der Versorgung“ [8].
Die Ersatzkassen (vdek) warnen vor einer pauschalen Erhöhung des Packungsfixums: Davon würden vor allem umsatzstarke Stadtapotheken und Versandapotheken profitieren – nicht die kleinen Landapotheken, die tatsächlich von Schließung bedroht sind [7]. Der vdek fordert stattdessen differenzierte Zuschläge, die gezielt an die Versorgungslage einer Region gekoppelt sind.
Apotheker wiederum betonen: Die Kompetenz ist vorhanden. Im Pharmaziestudium werden Impfstoffe, Nebenwirkungen und Kontraindikationen ausführlich behandelt. In Ländern wie Frankreich, Großbritannien und der Schweiz impfen Apotheker seit Jahren routinemäßig – mit vergleichbaren Sicherheitsdaten.
Was das für Patienten bedeutet
Wenn das Gesetz in der geplanten Form verabschiedet wird, ändert sich für Patienten einiges im Alltag. Tetanus-Auffrischung oder FSME-Impfung vor dem Sommerurlaub könnten künftig ohne Arzttermin in der Apotheke um die Ecke erledigt werden. Das spart Zeit und senkt die Hemmschwelle – denn viele Menschen versäumen Auffrischimpfungen schlicht deshalb, weil sie keinen Arzttermin dafür machen.
Auch bei leichten Infekten könnte der Apothekenbesuch künftig mehr leisten: Ein Schnelltest vor Ort klärt, ob Antibiotika sinnvoll sind oder nicht. Für ländliche Gebiete, in denen der nächste Hausarzt Kilometer entfernt ist, wäre das eine echte Verbesserung.
Die Kehrseite: Ob Apotheken auf dem Land langfristig überleben, hängt davon ab, wie das Honorar angepasst wird. Neue Aufgaben ohne angemessene Vergütung könnten das Apothekensterben eher beschleunigen als bremsen. Die ABDA fordert deshalb eine Anhebung des Packungsfixums auf mindestens 9,50 Euro als Sofortmaßnahme – andernfalls drohe ein Verlust von weiteren 1.000 Apotheken in den nächsten zwei Jahren [1].
Wie geht es weiter?
Nach der Anhörung am 4. März 2026 wird der Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss überarbeitet. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wird für April 2026 erwartet. Zentrale Streitpunkte bleiben die konkrete Honorarhöhe und der Umfang der erweiterten Apothekenbefugnisse.
Für Verbraucher lohnt es sich, den eigenen Impfpass zu prüfen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene regelmäßige Auffrischungen gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre, FSME-Auffrischung alle drei bis fünf Jahre in Risikogebieten und eine Pneumokokken-Impfung ab 60 Jahren. Viele dieser Impfungen könnten bald direkt in der Apotheke möglich sein.
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Quellen: [1] ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Bundesweiter Protesttag.“ 23. März 2026. https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/bundesweiter-protesttag/ [2] ABDA. „2025: Apothekenzahl sinkt auf 16.601 Betriebsstätten.“ Januar 2026. https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/2025-apothekenzahl-sinkt-auf-16601-betriebsstaetten [3] Euronews. „Apothekensterben nimmt zu – Deutschland hinkt im EU-Vergleich hinterher.“ 23. März 2026. https://de.euronews.com/gesundheit/2026/03/23/apothekensterben-nimmt-zu-deutschland-hinkt-im-eu-vergleich-hinterher [4] BMG. „Bundeskabinett beschließt Apothekenreform.“ 17. Dezember 2025. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-apothekenreform-pm-17-12-2025.html [5] Deutscher Bundestag. „Fachverbände sehen Apothekenreform teilweise kritisch.“ März 2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-pa-gesundheit-apotheken-1149450 [6] RKI – Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin – Impfquoten bei Erwachsenen. 2025. [7] vdek. „Flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern.“ März 2026. https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/apothekenreform-flaechendeckende-arzneimittelversorgung-sichern.html [8] Allgemeinarzt Digital. „ApoVWG: Gefährlicher Irrweg in der Versorgung.“ 2026. https://allgemeinarzt.digital/berufspolitik/apovwg-gefaehrlicher-irrweg-in-der-versorgung/